Mittwoch, 12. Dezember 2012

Beschneidungsgesetz: die Linke, Grüne und Sozen: christophob und offen antisemitisch.

Nun hat der Bundestag ein Gesetz zur Regelung der jüdischen und muslimischen Beschneidung verabschiedet. Das Gesetz wird von den betroffenen Religionsgemeinschaften nicht überschwenglich begrüßt, aber auch nicht grundlegend kritisiert. Es ist Rechtssicherheit geschaffen worden, und Juden und Muslime können wieder das Gefühl haben, daß sie doch zu Deutschland gehören.

Doch das Ergebnis der Abstimmung über den Gesetzesentwurf läßt tief blicken. Zwar hat die Mehrheit von Grünen und SPD den Entwurf unterstützt, doch die üblichen Verdächtigen, unter anderem der spiritus rector der "Laizisten in der SPD" Schwanitz, haben einen Antrag unterstützt, der jüdisches Leben und zumindest teilweise auch muslimisches Leben in Deutschland, sofern er auch jüdische oder muslimische Religionsausübung umfassen will, unmöglich machen würde. Katholische Religionsausübung, recht verstanden, im übrigen auch. Siehe hier.

Der Gesetzesentwurf sah vor, daß eine Beschneidung von Jungen erst dann legal sein solle, wenn die Jungen selbst das Alter der Religionsmündigkeit - das 14. Lebensjahr - erreicht haben. Damit wäre die im jüdischen Gesetz verbindliche Beschneidung am 8. Tag nach der Geburt verboten.

Für diesen schändlichen und offen und im Wortsinn antisemitischen Entwurf hat die Mehrheit der Fraktion der Linken gestimmt (44 Abgeordnete), aber auch zwei Abgeordnete der CDU/CSU, kein Abgeordneter der FDP, 32 Abgeordnete der SPD, aber auch 13 Abgeordnete der Bündnisgrünen.

Multikulti zeigt sein wahres Gesicht. Diese Geistesströmung ist nicht wirklich tolerant, sondern allenfalls indifferent und was ernsthaft gläubige Christen, Juden und Muslime angeht, so voller Religionshaß, wie es die jakobinischen und rousseauistischen Urahnen auch schon waren. Und den Laizismus des Sozialdemokraten Schwanitz können wir uns nun genauer vorstellen, als "bürgerliche Religion" was heißt  Religion unter der Kuratel eines militant antireligiösen Staates.

Beck und und seine Grünen müssen sich angesichts der jüngsten Parteitagsbeschlüsse und angesichts des Abstimmungsverhaltens von 20 % der eigenen Fraktion vorhalten lassen, daß es mit den hehren Programmen, in denen so viel von Toleranz geredet wird, nicht weit her ist. Und daß sie in Ihrer Auffassung von "laicité" dem militanten Atheisten Schwanitz näher sind, als sie wahrhaben wollen.

Nun gibt es ja noch einen gewissen Beißreflex, wenn es um antijüdische Aktionen geht - 13 Abgeordnete haben allerdings auch den verloren. Gegen Christen zieht hingegen gerade der schwule "Menschenrechtsexperte" Beck gnadenlos zu Felde. Antisemitismus ist noch peinlich, Christophobie hingegen todschick. Beck fordert noch auf einem Eintrag vier Tage vor der Abstimmung die Entlassung des Landpfarrers, weil der sich in die "Nähe" von "Volksverhetzern" (gemeint ist kreuz.net) begeben habe. Obwohl ihm der Bischof, den er anspricht, eigentlich schon klar gesagt hat, was er davon hält. In sehr sehr klaren Worten.

Haben Abgeordnete darüber zu entscheiden, wer Pfarrer wird oder bleibt und wer nicht? In Europa maßte sich zuletzt die französische Republik nach 1789 an, über die Besetzung von Pfarrstellen zu entscheiden. Es war die Zeit der Dechristianisation und des Terreur. Seitdem sollte ein geschichtsbewußter Abgeordneter wissen, was er sich anmaßt und mit wem er sich gemein macht, wenn er einen Bischof dazu auffordert, einen Pfarrer zu entlassen.

Aber vielleicht will der Beck ja den Jakobiner machen.

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