Samstag, 29. September 2012

VGH Hessen: Burkini ist Pflicht.


Als Martin Mosebach vor kurzem erklärte, er könne die muslimische Abneigung gegen gewisse Errungenschaften der modernen "westlichen" Zivilisation, wie die allgegenwärtige antireligiöse Schmähkritik, durchaus verstehen, erhob sich ein gewaltiges Rauschen im teutschen Plätterwald. So als hätte Mosebach zum Jihad aufgerufen, als kämpfte er Seit an Seit als katholischer Eisenmann mit säbelschwingenden Sarazenen.

Wenn ich nun Urteile wie dieses lese, wird mir irgendwie mosebachisch zumute.

Ein kleines muslimisches Mädchen - natürlich vertreten durch ihre Eltern - inzwischen schon ein bißchen größer, und wie man liest, nicht auf den Mund gefallen, wollte nicht am ko-e-du-ka-tiven Schwimmunterricht teilnehmen.

(Ich bin da voll solidarisch, als für mich die Ko-E-Du-Ka-Tion eingeführt wurde, weil ich vom christdemokratischen Worms ins sozialdemokratische Hessen umzog, war ich sieben, und ein entschiedener Gegner jeglicher mir aufgezwungener Weiblichkeit. In der Folge wurde ich sogar dazu gezwungen, an einem MÄDCHENGEBURTSTAG teilzunehmen. Heute wäre das ein Fall für den EGMR!)

Vor einigen Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht noch Verständnis für Menschen - daß es muslimische Menschen waren, ist eher ein Zufall, es hätten durchaus auch traditionelle Christen sein können - die es irgendwie ungut finden, wenn kleine Mädchen halbnackt mit kleinen Jungen im Schwimmbad rumturnen müssen, und das auch noch gezwungenermaßen und von Staats wegen. Aus Mose 3,7 wissen wir schließlich, daß Schamgefühl außerhalb des paradiesischen Zustandes ein durchaus menschlicher Zug ist.

Doch die wahre Religion unserer Zeit ist bekanntlich das Dogma der Sex-U-Ell-En E-Man-Zi-Pa-Tion. Deren erste Welle wir armen Kinder in Form der Ko-E-Du-Ka-tion erlebt haben. (Keiner weiß, wie ich gelitten habe). Also wird das Dogma der Ko-E-Du-Ka-Tion eisenhart durchgezogen. Vor allem gegen widerspenstige kleine Mädchen (die Jungen hat - gemein - wieder keiner gefragt). Nun, so der VGH in seiner unergründlichen Weisheit, kenne man zwar das Urteil des BVerwG, aber das sei veraltet, heute gebe es nämlich eine wundervolle Alternative: das Mädchen könne schließlich einen Burkini tragen!

Das Mädchen hat durch ihren Anwalt erklären lassen, das Teil sei ein Plastiksack und man sehe darin potthäßlich aus. Macht nichts, sagt der VGH, für den Verfassungsgrundsatz der Ko-E-Du-Ka-Tion müssen eben Opfer gebracht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1993 entschieden, dass eine Befreiung vom Schwimmunterricht möglich ist, wenn die Schule keinen getrennten Schwimmunterricht anbietet. "Die Schullandschaft hat sich verändert. Dem muss Rechnung getragen werden", sagte die Vertreterin des Landes vor dem VGH. Dem folgten die Richter. Die Entwicklung seit damals sei fortgeschritten. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, Integration verlange auch, dass religiöse Minderheiten sich nicht selbst ausgrenzten. Die Religionsfreiheit des Mädchens müsse vor diesem Integrationsauftrag teilweise zurücktreten.
 Wir können also als Lernerfolg mitnehmen, daß die Ko-E-Du-Ka-Tion oder der In-Te-Gra-Tions-Auftrag ein Verfassungsgrundsatz ist. Und daß das Schamgefühl, oder die völlig gesunde Abneigung von kleinen Jungen und kleinen Mädchen dagegen sich auf doofe Menschen des anderen Geschlechts einzulassen, eine ausschließlich religiös begründete Idiosynkrasie ist, die in unserer säkularen Zeit gnadenlos ausgemerzt werden muß.

Das Urteil habe ich in meiner Urteilssammlung in die Kategorie "unterirdisch" eingeordnet. Dort herrscht allmählich Platzmangel.

29.9. Sankt Michael & al.: reduced to the max


Kaum eine festliche Liturgie zeigt anschaulicher, wie weit die Autodekonstruktion der katholischen Liturgie fortgeschritten ist, wie das Restformular des "Erzengelfestes". Man kann anhand dieser Restliturgie gut eine Anleitung zur Zerstörung der Liturgie darstellen. War dies die Agenda der Liturgiedeformer?

1. Entkleide das Fest seiner ursprünglichen Bedeutung.

So geschehen: aus dem Fest des Erzengels Michael wird ein Fest, daß nicht dem, sondern den Erzengeln gewidmet ist.

2. Gib dem Fest einen Titel, der vor allem wenigsagend ist. Am besten geeignet sind Sammelbegriffe.

So geschehen: aus dem Fest, daß nur dem Erzengel Michael, gewidmet ist, wird ein Erzengelfest.

3. Vermeide Mystik. Vermeide Unirdisches.

So geschehen: Das Fest des Erzengels Gabriel (24. März) und das Fest des Erzengels Raphael (24. Oktober) entfällt. Damit ist das Erzengelfest leider auch ein Anti-Gabriel und ein Anti-Raphael-Fest.

4. Säubere Gesangbücher etc. von Erinnerungsresten an die entschwundenen Feste.

So geschehen: Das Raphaelslied, das auf den großen Dichter Friedrich Spee zurückgeht, ist aus den Gesangbüchern verschwunden. Das lateinische Michaelslied, daß gerade in Deutschland einmal als das erste "Lied der Deutschen" galt, ist nirgendwo mehr zu finden. Von der deutschen Version des Michaelsliedes blieb ein gotteslöblicher Torso, der die ursprünglich höchste irdisch militante Sprache gleichsam theopazifistisch entkörperlicht.

Freitag, 28. September 2012

Kirchensteuer-Urteil: Erzbistum Freiburg zweiter Sieger.

Historische Klingelbeutel, Bremer Dommuseum

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Kirchenrechtler Zapf die Berichte über seine angebliche Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht mit mildem Lächeln zur Kenntnis genommen hat. "Kirchensteuer-Rebell gescheitert" lautet in der Regel die Überschrift über den einschlägigen Berichten.

 Selbst die von mir geschätzte "Tagespost" titelt "halber Kirchenaustritt geht nicht".

Ist das so? Schon prozessual hat das Erzbistum eindeutig verloren. Das Erzbistum hatte nämlich gegen die Bescheinigung des Standesamtes geklagt, das Zapp bescheinigt hatte, daß er nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts namens katholische Kirche ausgetreten sei. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, die Berufungsinstanz hatte das Urteil aufgehoben, und  der Klage stattgegeben, Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VG wiederhergestellt.

Die Kosten trägt die Klägerin, selbstverständlich. Ein Sieg? Noch nicht einmal ein Pyrrhus-Sieg, denn Pyrrhus hat die Schlacht bekanntlich gewonnen.

Klarer wird das Urteil des BVerwG, wenn man sich das Urteil des VG ansieht. Das hatte nämlich die Klage abgewiesen, weil es lediglich um die Frage gehe, welche Bedeutung die Erklärung Zapps für das Verhältnis Kläger, Kirche und Staat gehe. Die Erklärung bedeute aus staatlicher Sicht, daß der Kläger aus der KonkordatsKirche austrete, somit nicht mehr kirchensteuerpflichtig sei. Welche Folgerungen - so das VG - daran aus kirchenrechtlicher Sicht zu knüpfen sei, sei nicht entscheidungserheblich.

Wikipedia kommentiert hier völlig zutreffend. Die weiterverbreitete "Siegesnachricht" beruht auf einem sprachlichen Mißverständnis. Das Erzbistum wollte erreichen, daß Zapp weiter Kirchensteuer zahlen muß. Damit ist das Erzbistum gescheitert. Was nun die kirchenrechtlichen Folgerungen angeht, haben wir eine klare Äußerung des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte. Dort heißt es unter anderem:
Der Inhalt des Willensaktes (des actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica) muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.
Dies weiß die deutsche katholische Kirche offenkundig sehr genau, denn sie hat, und dies ist der eigentliche Skandal, von Rom eine deutsche Sonderregelung ertrotzt, die mit dem amtlichen Kirchenaustritt eine Quasi-Exkommunkation verbindet. Gleichzeitig dokumentiert dieses Dekret aber eine weitere Niederlage der deutschen Nationalkirchler. Denn ursprünglich hatte die Konferenz im Widerspruch zur Rechtsauffassung des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte dekretiert
Wer - aus welchen Gründen auch immer - den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu…
Ein klarer schismatischer Akt, der eigentlich den Ausschluß der gesamten Konferenz aus der Kirche  zur Folge hätte haben müssen. Das Dekret des Rates datiert übrigens vom 13. März 2006, die Erklärung der Bischofskonferenz vom 21. April 2006. Eine Frechheit, die ich mit dem unübersetzbaren jiddischen Wort Chuzpe betiteln möcht.

Zur Würdigung des Verhaltens der DBK ist hier schon alles notwendige gesagt.

Es reicht. In der Tat. Die Lösung wäre wohl: wegzappen. Es spräche doch nichts dagegen - mal ins unreine gesprochen - der zuständigen Behörde gegenüber zu erklären, daß man bittschön in Zukunft keine Kirchensteuer aus Gewissengründen mehr zahlen möchte, um anschließend der eigenen Gemeinde den nämlichen Betrag als Spende zu zahlen (steuerlich absetzbar, nicht zu vergessen).

Es spräche doch weiter nichts dagegen, zu erklären, daß man bittschön diesen Betrag nicht für schismatische, häretische oder apostatische Organisationen wie Zdk, BDKJ, kfd verwendet sehen möchte. Nicht für die Pension und Alimentierung von Professoren, die schismatische häretische und apostatische Memoranden verfassen. Auch Katholikentage könnte doch in Zukunft finanzieren wer mag. Ich mag zum Beispiel ganz und gar nicht.

Schließt sich eine Rechtsfrage an: wird wohl mein Ortsordinarius mich exkommunizieren, obwohl ich meiner Sonntagspflicht nachkomme, weiter meinen Obolus entrichte, zahlreiche Dienste für die Gemeinde leiste, keineswegs daran denke, meinen Eid zu brechen, den ich als Konvertit geleistet habe, nämlich "alles zu glauben und zu bekennen, was die katholische Kirche als Offenbarung Gottes, glaubt, lehrt und verkündet"?

Sonntag, 23. September 2012

Fundi-Kunst sehr teuer heuer

von Amerling. Mädchen mit schwarzer Mantille
Manchmal bringen mich Nachrichten aus der Wirtschaftswelt zum Grübeln.  Das älteste Auktionshaus der Welt, das Dorotheum in Wien, versteigert dieser Tag ein Bild des Malers Friedrich von Amerling. Mädchen im Profil mit schwarzer Mantilla.

Was dächte sich wohl der durchschnittliche deutsche Fußgängerzonenflaneur, begegnete ihm livehaftig auf der Straße ein Mädchen mit schwarzer Mantille, womöglich noch auf dem Weg zur Kirche?

Romantische Gefühle schließe ich da mal aus. Das Bild soll mindestens 80.000 Blechplättchen einbringen. Ob der Käufer wohl ein devout catholic sein wird, den alten Zeiten nachtrauernd? Eher nicht. Der Käufer sucht wohl nach einer sicheren Kapitalanlage, bevor Draghis fiskalisches Autodafé die euroneurotische Währung in ein Häufchen Asche verwandelt hat.

Samstag, 22. September 2012

Westerwelle, amnesty international, Polenz : Scharfe Kritik an Merkels Initiative für ein Verbot des Anti-Islam-Films

Nachdem Angela Merkel erklärt hat, daß sie sich "vorstellen" könne, daß "es gute Gründe" gebe, die Vorführung des antiislamischen Filmes "Die Unschuld der Muslime" in Deutschland zu verbieten, muß sie sich nun von Außenminister Westerwelle, amnesty international und Ruprecht Polenz heftige Kritik gefallen lassen:
Außenminister Guido Westerwelle kritisierte das Filmverbot scharf. "Das Verbot steht in meinen Augen in keinem Verhältnis zur Aktion sogenannter islamkritischer Gruppierungen", sagte Westerwelle dem Tagesspiegel. Er sei "besorgt darüber, welche Auswirkungen das Verbot der Filmvorführung für die Entwicklung und Freiheit der deutschen Zivilgesellschaft insgesamt hat". Engagierte Bürger und Künstler und ihre Freiheit, sich zu artikulieren, sollten Teil jeder lebendigen demokratischen Gesellschaft sein, auch wenn es um Kritik am Islam gehe, sagte der deutsche Außenminister.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Initiative für ein Aufführverbot des islamkritischen Filmes. „Das Aufführungsverbot ist nicht nur der Versuch, politisch mißliebige Gruppen in Deutschland zum Schweigen zu bringen“, sagte Amnesty-Expertin Friederike Behr am Freitag in Berlin. „Es soll auch eine Warnung an alle anderen sein, die es wagen, die Kanzlerin und ihre Regierung zu kritisieren.“
Der bekannte Merkel-Kritiker und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, machte die Parteichefin der CDU für die Diskussion über politische Zensur verantwortlich. „Das ist Merkels Initiative. Es ist Merkels Aktion. Und es ist ein Plan, der jeder Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hohnspricht“, sagte der CDU-Politiker am Freitag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Mittwoch, 19. September 2012

Ultrakonservativ? Ja seid ihr noch zu retten?

Schon seit längerem stößt mir sauer auf, daß das Wort "konservativ" in der *piep*liberalen *Piep*presse nicht mehr ohne das pejorative Adjektiv "ultra" vorkommt. Ein Konservativer also ist stets ultrakonservativ. So wie rechts nur noch als rechtsextrem vorkommt. Dabei sitzt doch der Weltenrichter "zur Rechten Gottes"?

Daß dieser *Piep*jargon nun auch von der von mir sehr geschätzten und Seite kath.net gepflegt wird, versaut mir mindestens den heutigen Abend.

Vielleicht auch noch den morgigen.

Schmidbergers Auffassung, daß die "Hermeneutik der Kontinuität" nett gemeint, aber inhaltlich unzutreffend ist, teile ich. Offenkundig kann sich selbst ein geistiger Riese wie Benedikt XVI nicht ganz aus den Fesseln des zeitgeist, wie der Engländer sagen würden, befreien.

Die Lehre von der Hermeneutik der Kontinuität ordne ich in die die Rubrik "ecumenical niceness" ein. Schade. Muß man wohl auf den nächsten Papst warten. Oder auf den übernächsten.

Sonntag, 9. September 2012

Ja Wahnsinn! Lammert attacks!


Wir wollen nicht Versöhnung bei Fortbestehen der Trennung, sondern gelebte Einheit im Bewusstsein historisch gewachsener Vielfalt
Heißt es auf der Website von "oekumene-jetzt.de"

Jetzt ist alles klar. Versöhnte Trennung bei bewusster Vielfalt in historischer Gewachsenheit. Oder auch gewachste Einheit in historischer Trennung vielfältiger Breiheit. Anders gesagt: volle Zweiheit bei breiter Einheit in bewußter Historizität. Gleichzeitig auch getrennte Einheit bei bewußter Zweiheit in geteilter Breiheit. Oder auch breiige Einheit in zweiiger Breiheit bei gewachsener Versöhnung. In der Summe also gewachsene Vielfalt in gelebter Bewußtheit bei fortbestehender Getrenntheit. Um es einfacher zu sagen breiige Breiheit in zweiiger Getrenntheit, bei vielfältiger Bewusstheit gewachsener Historischkeit.

Loriot exsurge!

Freitag, 7. September 2012

Ökuzombiemene Jetzt! Die gar nicht so netten Seiten der Instantökumeniker.


Die Liste der Erstunterzeichner und Erstunterstützer der Initiative "Ökumene jetzt" - sehen wir einmal von Berufserstunterzeichnern wie Günther Jauch ab (gibt es eine Initiative, die Günther Jauch NICHT mitunterzeichnet hat?) - müßte bei einem Soziologen, der gerade an einer Feldstudie zum Phänomen des Blablaismus arbeitet, schiere BEGEISTERUNG hervorrufen. Zum Begriff des Blablaismus siehe:
There’s a big difference between being good and being nice. Being good involves tough choices – tough love. Ecumenical niceness is just pabulum. It’s as if, in all our interactions, parents are trying to stop our kids eating food off the floor, when that is what would inoculate them against far costlier things later on in life. (Charles Murray, "Coming Apart")
Zwischen gut sein und nett sein gibt es einen großen Unterschied. Gut zu sein bedeutet, klare Entscheidungen zu treffen - entschieden zu lieben. Ökumenische Nettigkeit ist Griesbrei (geistlich: Blabla). Es ist so als ob, und zwar bezogen auf unser ganzes Handeln, Eltern versuchen ihre Kinder davon abzuhalten, vom Fußboden zu essen, obwohl gerade das sie gegen viel gefährlichere Dinge in ihrem späteren Leben immunisieren würde.
Wolfgang Thierse,  Michael Vesper,  Norbert Lammert, Annette Schavan: Was eint diese vier und andere Unterzeichner der Initiative? Es ist die gnadenlose Relativierung der christlichen "Botschaft" in jeder Hinsicht, theologisch, liturgisch, moralisch, die rücksichtslose "Nettigkeit", die jede Differenz auslöschen will. Verbunden mit der gnadenlosen Bekämpfung jeglicher Initiative, jeder Person, jeden Verhaltens, die oder das sich nicht in den Kodex der "ökumenischen Nettigkeit" einfügt.
  • Wolfgang Thierse, der sich gemeinsam mit 
  • Norbert Lammert bei der Papstmesse in Berlin gegen den ausdrücklichen Wunsch des Heiligen Vaters und vor aller Augen, vor der gesamten deutschen Presse und vor laufenden Kameras die Handkommunion erzwingt. 
  • Annette Schavan, die als Ministerin Hand in Hand mit dem damaligen Vorsitzenden der EKD, Huber, für die Aufweichung des Embryonenschutzes eingetreten und diese Aufweichung schließlich durchgesetzt hat, wieder 
  • Wolfgang Thierse, der als spiritus rector der deutschen Antifa-szene offenbar auch an "Gegendemonstrationen" gegen Lebensschützer nichts auszusetzen hat, sie sogar indirekt fördert und unterstützt
  • Michael Vesper, Generaldirektor des DOSB ist bislang durch "ökumenische" Initiativen nicht hervorgetreten, aber dafür als Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes durch die gnadenlose Execution deutscher AntiFaIdeen an einer, wie wir mittlerweile wissen, schuldlosen jungen Sportlerin.
Thierse und Lammert haben sich anläßlich der Papstmesse in Berlin nicht geschämt, den Heiligen Vater vor aller Augen bloßzustellen. Da waren sie auf einmal gar nicht nett, gar nicht ökumenisch. Da waren sie auf einmal die verbohrten Antifundamentalisten, die selbst ein alter, weißhaariger Mann nicht rühren kann. Die keinen Respekt mehr kennen, auch nicht vor der Würde des Amtes und dem Alter des Amtsträgers.

Michael Vesper hat 1982 mit antikapitalistischem Schnullibulli seine Doktorarbeit bestritten ("Namibia, "Homelands" und kapitalistisches Weltsüstem"), war danach und davor grüner Apparatschik. Auffällig geworden als Mitglied der gnadenlosen Camarilla, die eine junge Frau (Nadja Drygalla) um ihre berufliche und sportliche Karriere gebracht hat, der nichts vorzuwerfen war, außer daß sie mit einem jungen Sportler befreundet ist, der in rechtsradikale Aktivitäten verwickelt war. Trotz des vereinten Bemühens der versammelten Journaille war es nicht gelungen, Drygalla "rechtes" Gedankengut oder die Verwicklung in rechtsradikale Aktivitäten nachzuweisen. Macht nichts. Die Kontaktschuld genügte. Vesper hat nach dem Gespräch mit Drygalla und vor deren Hinauswurf aus dem olympischen Dorf erklärt, sie habe sich "einsichtig gezeigt" - sei also eine "reuige Sünderin". Präses Schneider, auch der ein großer Ökumeniker, hat das später so wiederholt. In der Sprache der Juristen nennt man das Verfolgung Unschuldiger. War auch nicht nett, aber da wir es in diesem Fall sogar mit zwei großen Ökumenikern zu tun haben, vielleicht doch irgendwie ökumenisch?

Handelte das Duo Schavan/Huber, sie katholisch, er evangelisch, vielleicht ökumenisch, als man sich gemeinsam für die erneute Verlängerung des Stichtages des Embryonenschutzgesetzes einsetzte?

Kommen wir zum Casus Thierse. Die Blogoezese erinnert sich sich noch gut an die von der linksradikalen Seite indymedia, und dem AntifaProjekt "Mut gegen rechte Gewalt" unterstütze Aktion "1000 Kreuze in die Spree". "Mut gegen recht Gewalt" ist ein "Projekt des Magazins Stern und der Amadeu Antonio-Stiftung".  Schirmherr der Amadeu-Antonio-Stiftung; Wolfgang Thierse. Wolfgang Thierse hat sich bis dato nicht zu den merkwürdigen Aktivitäten der Stiftung geäußert, deren Schirmherr er ist. Ziel der (Terror-)Aktion war eine von allen relevanten Lebensschutzgruppen der Bundesrepublik unterstützte Demonstration für das Lebensrecht.

Ist ja klar, daß Alois Glück, Vorsitzender des ZdK die Initiative aufs entschiedenste begrüßt. Ganz toll, diese Ökumene. Mit der innerkatholischen Ökumene ist es bei Alois Glück allerdings nicht sonderlich weit her. An den letzten Katholikentag erinnere ich mich noch gut. Auf meinen Kommentar zum mittlerweile linksprogressistischen katholischen "Mainstream" (ob der Stream wirklich main ist, bedürfte noch einer gesonderten Untersuchung) kann ich mich ohne Abstriche beziehen.

Daß diese neue Ökumeneinitiative von Politkern ausgeht, ist symptomatisch. Es geht um die Politisierung der Ökumene im Sinne der "ecumenical niceness". Es geht nicht wirklich um Eingrenzung, um die "Wiedervereinigung" der gespaltenen Christenheit. Es geht um das Gegenteil, um Ausgrenzung. Es geht um die Ausgrenzung all dessen, was der politische Mainstream als "fundamentalistisch" verstehen will. Es geht um die Einebnung von Differenzen. Die Unterschriften dieser Politiker finden wir unter fast allen Initiativen bei denen es um das übliche Spektrum "linkspopulistischer" kirchlicher Initiativen geht. Vor allem wenn es um genderpolitische Initiativen gehrt, von der "Nichtdiskriminierung" Homosexueller bis zum "Diakonat der Frau".

Ich zitiere ja in letzter Zeit häufiger Charles Murray, den Bösewicht. Übrigens der Stichwortgeber für Thilo Sarrazin, den Böböbösewicht. Und da gibt es eine interessante Verbindung. Michael Vesper ist mit Ferdos Forudastan verheiratet, bekennende Muslimim und bekennende Sarrazin-Hasserin.

Nur damit klar wird, daß wir es hier nicht mit ein paar bedeutungslosen Spinnern zu tun haben. Wir haben es mit einer übermächtigen Partei zu tun, einer der Unterzeichner (Lammert) ist Inhaber des zweithöchsten Amtes der Republik. Ein weiterer (Vesper) ist verbandelt mit dem Inhaber des höchsten Amtes. Die Macht ist ökumenisch.

Mittwoch, 5. September 2012

cross and queer: ökumenisches Dummdeutsch

Wie oft ich diese Sätze wohl schon gehört habe:

  • Offensichtlich ist, dass katholische und evangelische Christen viel mehr verbindet als unterscheidet. 
  • Unbestritten ist, dass es unterschiedliche Positionen im Verständnis von Abendmahl, Amt und Kirchen gibt. 
  • Entscheidend ist jedoch, dass diese Unterschiede die Aufrechterhaltung der Trennung nicht rechtfertigen.
Da ich Jahre in einem örtlichen Zusammenschluß der ACK tätig war, mindestens einmal im Monat.

Aber schon der zweite Satz dementiert den ersten. Haben Evangelen und Katholen "unterschiedliche Positionen" im Verständnis "von Abendmahl"? Nein. Auch wenn dieser Aufruf von mehreren Theologen unterschrieben ist, Katholische feiern kein "Abendmahl" sondern zelebrieren die Feier des Heiligen Meßopfers.

Was bedeutet denn dieser Satz, daß "uns" "viel mehr" verbindet, als unterscheidet.? Wer sind "wir"? Was trennt "uns" und was verbindet "uns"? Ist das "viel" oder sogar "viel mehr" oder ist es "wenig"?

Gehören zu diesem "uns" auch "Christen", die keinen einzigen Satz des apostolischen Glaubensbekenntnisses als wahr ansehen, von der Gottessohnschaft Jesu Christ über das "geboren von der Jungfrau Maria" bis zur "Auferstehung im Fleische" (wie es korrekterweise heißen müßte, aber aufgrund eines obskuren Konsenses einer obskuren Arbeitsgruppe obskurer, jedenfalls ökumenischer  Herkunft nicht mehr heißt).

Machen wir doch ein kleines Experiment: wer unterschreibt das Glaubensbekenntnis in der Schreibweise Martin Luthers? Keiner außer der Mehrheit der Gläubigen der SELK.. Die katholischen Christen nicht, weil es dort "christliche Kirche" heißt, die evangelischen nicht, wegen desHalbsatzes "Auferstehung im Fleische", der nicht mehr im "modernen" Glaubensbekenntnis vorkommt. 

Was also ist "viel". Zählen wir doch einmal die sieben Sakramente durch, die Katholiken und Orthodoxe, sowie ein Teil der Anglikaner als durch Christus eingesetzt verstehen: Nicht Teil des gemeinsamen "Verständnisses" sind in jedem Fall das Sakrament der Priesterweihe, der Ehe (nur ein weltlich Ding), der Krankensalbung, der Firmung. Die verbleibenden drei sind die Beichte (kein Sakrament, jedoch wenigstens bei Lutheranern "empfohlen), das Heilige Meßopfer (siehe oben), die Taufe. Von Lehrgemeinsamkeiten in Bezug auf die Sakramentenpastoral können wir daher rein mathematisch gesehen nur von einem Verhältnis von 7 zu 1 - etwa im Verhältnis zu den Calvinisten - mit viel gutem Willen von 5 zu 1 - im Verhältnis zu den Lutheraner - sprechen.

Vorausgesetzt, wir konzedieren den Lutheraner, daß sie wenigstens ein bißchen an die Beichte und auch so ganz ungefähr an ein bißchen Realpräsenz (Konsubstantiation statt Transsubstantiation) glauben.

Es trennt uns in Bezug auf die Sakramentenlehre bei einem Verhältnis von 6 zu 1 bis 5 zu 2 also weit mehr, als uns verbindet.

Was soll also diese hohlste aller Leerformeln? Sie soll nett sein. "Ecumenical Niceness", wie es mein derzeitiger Lieblingssoziologe Charles Murray nennt. Es geht um die ökumenische Nettigkeit, die den jüngeren unter den Unterzeichner angesichts einer nun schon seit Jahrzehnten währenden "Friedenserziehung" in Fleisch und Blut übergegangen ist. Nett, nichtssagend, folgenlos. Murray läßt die Ära der "ecumenical niceness" übrigens im Jahre 1963 beginnen. Genau am 22. November 1963. Dem Tag, an dem J.F.Kennedy ermordet wurde. Wir könnten mit dem 11. Oktober 1962 beginnen.

Der nette Herr Klaus Mertes SJ, sitzt übrigens in der Redaktion.

Montag, 3. September 2012

Justiz bizarr: Kindstötung geboten, Ohrloch stechen verboten.

Nachrichten wie diese schaffen es inzwischen nur noch auf die Zeitungsseite für "Vermischtes" oder "Aus aller Welt". Der EGMR hat der Klage eines italienischen Ehepaars stattgegeben, die sich gegen das bisher in Italien geltende Verbot der PID richtete. Ein 2006 geborenenes Kind der Kläger leidet unter Mukoviszidose, eine Untersuchung hatte ergeben, daß die Erkrankung des Kindes auf eine erbliche Veranlagung der Eltern zurückzuführen war. Beide Eltern waren nicht an dieser schweren Stoffwechselstörung erkrankt, trugen aber ein erbliches Risiko.

Ein weiteres Kind hatten die Kläger abgetrieben, nachdem eine pränatale Untersuchung ergab, daß das ungeborene Kind ebenfalls an Mukoviszidose erkrankt war. Die Eltern verlangten danach die Genehmigung einer In-vitro-Fertilisation mit anschließender PID. Die IvF ist in Italien nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, die PID gänzlich verboten.

Ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Achtung des Familien- und Privatlebens der Kläger, stellte der EGMR nun fest. Es sei unverhältnismäßig, wenn der italienische Staat zwar die Abtreibung eines behinderten Kindes erlaube, die PID zur Selektion behinderter Embryonen aber verbiete.

Ein zweifacher Dammbruch. Denn der EGMR stellt nun implizit erstmals fest, daß es ein "Recht auf ein nicht behindertes Kind" gibt. Er wägt das Lebensrecht der getöteten Embryonen gegen das Recht der Eltern auf "Privatleben und Familienleben" ab und entscheidet sich für das Recht der Eltern und gegen das Lebensrecht  ungeborener Kinder. Der Plural Kinder ist wichtig, denn hier geht es stets nicht nur um ein Kind, sondern um viele. Für die Geburt eines einzigen Kindes müssen bei einer IvF mit anschließender PID im statistischen Mittel 39 Embryonen sterben. Die "baby-take-home"- Rate beträgt lediglich 2,5%.

Wir sprechen hier also über das vorgebliche Menschenrecht zur Massentötung von menschlichen Embryonen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gleichzeitig - und diesmal auf Seite 1 - lesen wir von der Rechtsauffassung eines deutschen Gerichts, wonach schon das Stechen eines Ohrlochs bei einem kleinen Mädchen, das sich Ohrringe zum Geburtstag gewünscht hat, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen könnte.

Das hat uns noch gefehlt, denn der Diskussion über die Beschneidung kleiner Jungen fehlte es ja an gendermäßiger Symmetrie. Mit der analogen Diskussion über das Ohrlochstechen ist diese Lücke nun geschlossen.

Insbesondere die FAZ wie auch der Ethikrat barmt ob der gepeinigten Kindern.

Gibt das einen Sinn? Wie kann es sein, daß Eltern das "Menschenrecht" haben können, dutzende von - eigenen - ungeborenen Kindern zu töten, nicht aber das Recht in Befolgung einer jahrtausendealten religiösen Tradition kleine Jungen zu beschneiden, oder kleinen Mädchen ein Ohrloch stechen zu lassen?

Es gibt einen Sinn. Es ist der Sinn einer permissiven Kultur, die alles versteht, und für alles Verständnis hat, solange es nicht aus dem Rahmen der "Errungenschaften"dieser permissiven Kultur fällt. Das "Recht auf Abtreibung", nunmehr ergänzt um das "Recht auf ein nichtbehindertes Kind" ist Teil dieser Errungenschaften.

Traditionalisten, die ihre Kinder aus religiösen Gründen beschneiden lassen - das Kölner Urteil richtet sich ausschließlich gegen die religiös motivierte Beschneidung - fallen aus diesem Rahmen. Traditionell denkende Eltern, die kleinen Mädchen gewissermaßen die Schmucknarben eines traditionellen Rollenmodells stechen lassen, fallen aus diesem Rahmen.

Der amerikanische Politikwissenschaftler Charles Murray hat diese bizarre Ethik in einem anderen Zusammenhang als die Kultur der "ecumenical niceness" beschrieben. Und hat gleichzeitig die Grenzen dieser scheinbar grenzenlosen Toleranz benannt.
When you get down to it, it is not acceptable in the new upper class to use derogatory labels for anyone, with three exceptions: people with differing political views, fundamentalist Christians, and rural working-class whites.
Wenn du der Sache auf den Grund geht's, dann ist es für die neue herrschende Klasse unakzeptabel,  ein missbilligendes Etikett für irgend jemanden zu benutzen, mit drei Ausnahmen: Menschen mit abweichenden politischen Ansichten, fundamentalistische Christen und kleinstädtische weiße Angehörige der Arbeiterklasse.
Die Ergänzung der "fundamentalist Christians" durch "fundamentalistische" Juden und Muslime fällt nicht schwer. Ebensowenig wie die Ergänzung der "rural working-class whites" durch traditionalistische Eltern und ihre in zu überwindenden Rollenmodellen denkenden kleinen Mädchen, die sich Ohrringe wünschen.