Montag, 3. September 2012

Justiz bizarr: Kindstötung geboten, Ohrloch stechen verboten.

Nachrichten wie diese schaffen es inzwischen nur noch auf die Zeitungsseite für "Vermischtes" oder "Aus aller Welt". Der EGMR hat der Klage eines italienischen Ehepaars stattgegeben, die sich gegen das bisher in Italien geltende Verbot der PID richtete. Ein 2006 geborenenes Kind der Kläger leidet unter Mukoviszidose, eine Untersuchung hatte ergeben, daß die Erkrankung des Kindes auf eine erbliche Veranlagung der Eltern zurückzuführen war. Beide Eltern waren nicht an dieser schweren Stoffwechselstörung erkrankt, trugen aber ein erbliches Risiko.

Ein weiteres Kind hatten die Kläger abgetrieben, nachdem eine pränatale Untersuchung ergab, daß das ungeborene Kind ebenfalls an Mukoviszidose erkrankt war. Die Eltern verlangten danach die Genehmigung einer In-vitro-Fertilisation mit anschließender PID. Die IvF ist in Italien nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, die PID gänzlich verboten.

Ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Achtung des Familien- und Privatlebens der Kläger, stellte der EGMR nun fest. Es sei unverhältnismäßig, wenn der italienische Staat zwar die Abtreibung eines behinderten Kindes erlaube, die PID zur Selektion behinderter Embryonen aber verbiete.

Ein zweifacher Dammbruch. Denn der EGMR stellt nun implizit erstmals fest, daß es ein "Recht auf ein nicht behindertes Kind" gibt. Er wägt das Lebensrecht der getöteten Embryonen gegen das Recht der Eltern auf "Privatleben und Familienleben" ab und entscheidet sich für das Recht der Eltern und gegen das Lebensrecht  ungeborener Kinder. Der Plural Kinder ist wichtig, denn hier geht es stets nicht nur um ein Kind, sondern um viele. Für die Geburt eines einzigen Kindes müssen bei einer IvF mit anschließender PID im statistischen Mittel 39 Embryonen sterben. Die "baby-take-home"- Rate beträgt lediglich 2,5%.

Wir sprechen hier also über das vorgebliche Menschenrecht zur Massentötung von menschlichen Embryonen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gleichzeitig - und diesmal auf Seite 1 - lesen wir von der Rechtsauffassung eines deutschen Gerichts, wonach schon das Stechen eines Ohrlochs bei einem kleinen Mädchen, das sich Ohrringe zum Geburtstag gewünscht hat, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen könnte.

Das hat uns noch gefehlt, denn der Diskussion über die Beschneidung kleiner Jungen fehlte es ja an gendermäßiger Symmetrie. Mit der analogen Diskussion über das Ohrlochstechen ist diese Lücke nun geschlossen.

Insbesondere die FAZ wie auch der Ethikrat barmt ob der gepeinigten Kindern.

Gibt das einen Sinn? Wie kann es sein, daß Eltern das "Menschenrecht" haben können, dutzende von - eigenen - ungeborenen Kindern zu töten, nicht aber das Recht in Befolgung einer jahrtausendealten religiösen Tradition kleine Jungen zu beschneiden, oder kleinen Mädchen ein Ohrloch stechen zu lassen?

Es gibt einen Sinn. Es ist der Sinn einer permissiven Kultur, die alles versteht, und für alles Verständnis hat, solange es nicht aus dem Rahmen der "Errungenschaften"dieser permissiven Kultur fällt. Das "Recht auf Abtreibung", nunmehr ergänzt um das "Recht auf ein nichtbehindertes Kind" ist Teil dieser Errungenschaften.

Traditionalisten, die ihre Kinder aus religiösen Gründen beschneiden lassen - das Kölner Urteil richtet sich ausschließlich gegen die religiös motivierte Beschneidung - fallen aus diesem Rahmen. Traditionell denkende Eltern, die kleinen Mädchen gewissermaßen die Schmucknarben eines traditionellen Rollenmodells stechen lassen, fallen aus diesem Rahmen.

Der amerikanische Politikwissenschaftler Charles Murray hat diese bizarre Ethik in einem anderen Zusammenhang als die Kultur der "ecumenical niceness" beschrieben. Und hat gleichzeitig die Grenzen dieser scheinbar grenzenlosen Toleranz benannt.
When you get down to it, it is not acceptable in the new upper class to use derogatory labels for anyone, with three exceptions: people with differing political views, fundamentalist Christians, and rural working-class whites.
Wenn du der Sache auf den Grund geht's, dann ist es für die neue herrschende Klasse unakzeptabel,  ein missbilligendes Etikett für irgend jemanden zu benutzen, mit drei Ausnahmen: Menschen mit abweichenden politischen Ansichten, fundamentalistische Christen und kleinstädtische weiße Angehörige der Arbeiterklasse.
Die Ergänzung der "fundamentalist Christians" durch "fundamentalistische" Juden und Muslime fällt nicht schwer. Ebensowenig wie die Ergänzung der "rural working-class whites" durch traditionalistische Eltern und ihre in zu überwindenden Rollenmodellen denkenden kleinen Mädchen, die sich Ohrringe wünschen.

2 Kommentare:

  1. Ich muss ehrlich sagen, ich fass es auch nicht.
    Irgendwie scheint der Rechtssprechung jegliches zugrundeliegendes Wertesystem abhanden gekommen zu sein.

    AntwortenLöschen
  2. ... mit drei Ausnahmen: ...

    Die vierte Ausnahme hat der gute Mann wohlweislich verschwiegen: Sünder und ihre Sünden. Und alle Menschen und deren Handeln, welches religiösen Menschen nicht passt und ob dessen sie sich beleidigt fühlen.

    AntwortenLöschen