Man könnte diese Entscheidung durchaus als antidemokratischen Putsch ansehen: in einer Entscheidung vom heutigen Tag hebt der amerikanische Supreme Court das 1996 unter der Regierung Clinton mit überwältigender Mehrheit verabschiedete Gesetz "zur Verteidigung der Ehe", den Defence of Marriage Act (Doma) auf. Homosexuelle - so das Gericht - haben ein "Recht auf Eheschließung".
Gleichzeitig hebt das Gericht ein Gesetz auf, mit dem die Bürger Kaliforniens im Rahmen eines Volksentscheids ebenfalls mit großer Mehrheit die Ehe als Ehe zwischen einem Mann und einer Frau definierten.
Tatsächlich ist diese Entscheidung völlig demokratisch ergangen. Nämlich mit der Mehrheit der linksliberalen und eines liberalen Richters gegen vier konservative Richter des Supreme Court.
Dieses Schauspiel haben wir vor wenigen Tagen auch in Deutschland erlebte. In einer skandalösen Entscheidung - ich empfehle die Lektüre des Sondervotums - haben auch hier Verfassungsrichter die "bürgerliche" Ehe dem Homokonkubinat gleichgestellt. Überflüssig zu erwähnen, daß die beiden überstimmten Richter von der CDU gestellt wurden. Auch hier entscheidet man in der Regel nach dem Wunsch und Willen eben der Couleur, die einem das Amt verschafft hat. Man muß ja dankbar sein.
MEIN Urteil, daß ich nach Jahrzehnten der beruflichen Befassung mit diesem - dem BverfG - und dem anderen Gericht - dem Supreme Court - fälle, lautet wie folgt:
Das Gericht ist schon als Institution eine Lüge. Soll es doch genau die Institution kontrollieren, aus der es sich rekrutiert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts wie des Supreme Court werden nach einem banalen Parteienproporz in das Gericht gewählt. Jede politische Partei schlägt folgerichtig Richter vor, von denen sie erwarten kann, daß sie nicht das Recht, sondern die zeitgemäß opportune Meinung ihrer jeweiligen politischen Partei vertreten. So kommt es, daß in unserem Verfassungsgericht - wie im Supreme Court - mit wenigen hochehrenwerten Ausnahmen vorwiegend Richter mäßigen Verstandes und begrenzter Bildung sitzen. Hampelmänner, die ihre Position nicht ihren hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen, sondern ihrem verläßlichen politischen Opportunismus verdanken.
Das war nicht immer so, und muß auch nicht immer so sein, und etwa in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes finden sich durchaus Entscheidungen, die ihren Ehrenplatz in der Geschichte des Rechts verdienen. Aber die Zahl dieser im positiven Sinn epochemachenden Urteile - zu nennen sei etwa das Trümmerfrauenurteil - ist weit geringer als die Zahl der Urteile, die nur das Prädikat erbärmlich verdienen. Wobei noch hinzukommt, daß die Umsetzung etwa des Trümmerfrauenurteils noch immer auf sich warten läßt, wogegen das Skandalurteil zur Homo-Ehe erstmals sofort und auch noch rückwirkend angewandt werden muß.
Der Kommentar zum heutigen Urteil des Supreme Court lautet : auch hier sitzen politische Opportunisten zu Gericht, die selten anders urteilen, als die politische Strömung es erwartet, der sie sich zuzählen. Es bleibt damit festzuhalten, daß Parteiendemokratie und Rechtsstaat sich nicht gegenseitig bedingen, sondern sich gegenseitig ausschließen. Die Aristokratie des Rechts, die über dem Demos stehen muß, ist dann machtlos, wenn sich die Aristokraten aus eben dem Pöbel rekrutieren, dem sie mores zu lehren hätten.
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Mittwoch, 26. Juni 2013
Supreme Court adelt das Homokonkubinat zur Homo-Ehe: wie sich die Demokratie selbst abschafft.
Samstag, 26. Januar 2013
Na also: Es gibt noch christliche Juristen: Polnisches Parlament lehnt Homo-Ehe ab.
Es gibt schon reichlich Gelegenheiten, daß ich an meinem eigenen - dem Juristenstand - verzweifle. Dazu gehören vor allem Entscheidungen der höchsten Gerichte, die offenbaren, daß der Verstand der lieben Kollegen von der Genderpest befallen ist.
Dazu gehört insbesondere das Urteil des EuGH, mit dem der Hof die Versicherer Europas unabhängig von geschlechterspezifischen Risiken (Männer fahren aggressiver Auto -daher höhere Tarife in der Autohaftpflicht, Männer sterben früher - daher günstigere Tarife in der privaten Rentenversicherung) dazu verpflichtete, sogenannte Unisex-Tarife anzubieten.
In der Kommentierung dieses Urteils schrieb ich damals, daß uns dieser Tag noch in Erinnerung bleiben wird. An mich selbst hatte ich erst nicht gedacht. Nun, nachdem mir meine Versicherung berechnet hat, was ich im Alter erwarten kann, fällt mir auf, daß auch mich der Genderwahn viel Geld kosten wird. Ich habe eine Risikolebensversicherung, die für mich wegen meines Geschlechts (höheres Versterbensrisiko) teurer war, als für eine Frau. (Das Thema Männer und Motorrad, hatten wir glaube ich mal, man spricht unter Unfallmediziner vom sogenannten Morbus Kawasaki). Getröstet hat mich, daß ich bei der Verrentung dafür eine höhere Rente erwarten kann. Ist nicht, wegen Unisex. (Der Verlust liegt, kapitalisiert, im fünfstelligen Bereich)
Nun ja, der Indianer weint nicht, der Katholik schon gar nicht, aber es wächst in mir der ganz persönlich-individuell-konkrete Wunsch, das "sogenannte europäische Haus" an allen vier Ecken anzuzünden.
Schon länger frißt sich die Gedankenpest des Genderwahns auch durch die Hirne deutscher Verfassungsrichter.
Doch nun geht im Osten die Sonne auf. Ex oriente lux, wie der Lateiner sagen würde. Das polnische Parlament hat eine Initiative zur Einführung der Homo-Ehe mit Mehrheit abgelehnt. Und die Fronten, die sich hier auftun, zeigen uns vor allem, wer wessen Geistes ist. Eingebracht war der Entwurf von der angeblich liberal-konservativen PO, heftigst unterstützt von der Front aus Katholikenfressern (Palikot) und den spätkommunistischen Anhängern des Prokrustes (SLD), ebenso heftig bekämpft von der aus der Solidarnoscz hervorgegangenen PiS und den verbündeten konservativen Gruppierungen, etwa der Bauernpartei.
Entscheidend war allerdings, daß auch innerhalb der PO eine ausreichende Minderheit gegen das Modeprojekt der europäischen BoBo-Linken stimmten. Und daß auch der von der PO gestellte Justizminister dem Projekt seine Unterstützung versagte.
Dazu gehört insbesondere das Urteil des EuGH, mit dem der Hof die Versicherer Europas unabhängig von geschlechterspezifischen Risiken (Männer fahren aggressiver Auto -daher höhere Tarife in der Autohaftpflicht, Männer sterben früher - daher günstigere Tarife in der privaten Rentenversicherung) dazu verpflichtete, sogenannte Unisex-Tarife anzubieten.
In der Kommentierung dieses Urteils schrieb ich damals, daß uns dieser Tag noch in Erinnerung bleiben wird. An mich selbst hatte ich erst nicht gedacht. Nun, nachdem mir meine Versicherung berechnet hat, was ich im Alter erwarten kann, fällt mir auf, daß auch mich der Genderwahn viel Geld kosten wird. Ich habe eine Risikolebensversicherung, die für mich wegen meines Geschlechts (höheres Versterbensrisiko) teurer war, als für eine Frau. (Das Thema Männer und Motorrad, hatten wir glaube ich mal, man spricht unter Unfallmediziner vom sogenannten Morbus Kawasaki). Getröstet hat mich, daß ich bei der Verrentung dafür eine höhere Rente erwarten kann. Ist nicht, wegen Unisex. (Der Verlust liegt, kapitalisiert, im fünfstelligen Bereich)
Nun ja, der Indianer weint nicht, der Katholik schon gar nicht, aber es wächst in mir der ganz persönlich-individuell-konkrete Wunsch, das "sogenannte europäische Haus" an allen vier Ecken anzuzünden.
Schon länger frißt sich die Gedankenpest des Genderwahns auch durch die Hirne deutscher Verfassungsrichter.
Doch nun geht im Osten die Sonne auf. Ex oriente lux, wie der Lateiner sagen würde. Das polnische Parlament hat eine Initiative zur Einführung der Homo-Ehe mit Mehrheit abgelehnt. Und die Fronten, die sich hier auftun, zeigen uns vor allem, wer wessen Geistes ist. Eingebracht war der Entwurf von der angeblich liberal-konservativen PO, heftigst unterstützt von der Front aus Katholikenfressern (Palikot) und den spätkommunistischen Anhängern des Prokrustes (SLD), ebenso heftig bekämpft von der aus der Solidarnoscz hervorgegangenen PiS und den verbündeten konservativen Gruppierungen, etwa der Bauernpartei.
Entscheidend war allerdings, daß auch innerhalb der PO eine ausreichende Minderheit gegen das Modeprojekt der europäischen BoBo-Linken stimmten. Und daß auch der von der PO gestellte Justizminister dem Projekt seine Unterstützung versagte.
Wie die Online-Ausgabe der Zeitung Rzeczpospolita berichtet, nannte Justizminister Gowin in der Aussprache direkt vor dem Votum alle drei Gesetzesentwürfe zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungswidrig. Artikel 18 der polnischen Verfassung hält fest, daß „die Ehe als Verbindung einer Frau und eines Mannes, die Familie, Mutterschaft und Elternschaft“ unter dem Schutz und der Fürsorge der Republik Polen stehen.Eigentlich hält auch Art. 6 GG ebendieses fest. Was dem BVerfG allerdings mittlerweile nicht mehr auffällt.
Donnerstag, 17. Januar 2013
Der EGMR und die Religionsfreiheit: Das Verhängnis der "Nichtdiskriminierung"
Die meist kurzen Berichte über das aktuellste Urteil des EGMR zur Religionsfreiheit betonen meist nur einen Aspekt. Entweder ist das Glas viertels voll: einer Klägerin ist das Recht zugestanden worden, ein kleines Kreuz sichtbar auch während ihrer Arbeit als Angestellte der British Airways zu tragen. Oder das Glas ist dreiviertels leer: die drei anderen Kläger haben vor dem EGMR verloren. Alle vier waren überzeugte Christen. Vier Briten, davon zwei weiß und zwei schwarz (wenn man das noch sagen darf). Im Sinne der Nondiscrimination und der ständigen Rechtsprechung der europäischen Obergerichte muß man natürlich von zwei dunkel pigmentierten britischen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund sprechen. Warum diese Form des Screwspeak hier wirklich zwingend ist, dazu später.
Für einen Kenner der Rechtsprechung des EGMR sind die drei Urteile nun keine Überraschung. Zunächst schützt Art. 9 EMRK nicht nur das Recht, eine religiöse Überzeugung zu "haben" (im Sinne der vermaledeiten nun endlich überholten Rechtsprechung des BVerfG: das "forum internum") sondern ausdrücklich auch das Recht, die eigene Religion "öffentlich zu bekennen". Die Rechtsprechung der europäischen Gerichte hat dieses Recht des öffentlichen religiösen Bekenntnisses in vielen Entscheidungen immer wieder bestätigt.
Im Fall der Klägerin Ms. Eweida (im Sinne der Nondiscrimination erfahren wir nicht mehr, ob es sich hier um eine Ms oder eine Mrs handelt) ging es darum, daß Frau Eweida als Bodenangestellte der British Airways eine kleines silbernes Kreuz tragen wollte, was ihr Arbeitgeber ihr untersagte. Abzuwägen war damit das Recht von Ms Eweida, ihre Religion "öffentlich zu bekennen" und das Recht ihres Arbeitgebers, die durch eine Uniform bezeichnete corporate identity zu wahren. Da fiel die Abwägung nicht schwer. Ms. Eweida gewann.
Ms Chaplin, Krankenschwester, verlor. Ihr Arbeitgeber hatte behauptet, ihr Kreuz gefährde die Patienten, da sie sich in der Kette verfangen könnten. Klingt faul, war für den EGMR aber maßgeblich, den diese Behauptung war von den (Tatsachen-)Vorinstanzen als zutreffend angesehen worden. Keine Chance damit für den EGMR, denn bei der Abwägung zwischen Gesundheit und Sicherheit und Religionsfreiheit gewinnt in diesem Fall die Sicherheit. Auch nicht wirklich überraschend.
Die beiden Urteile in der Ms Ladele und des Mr McFarlane haben da einen ganz anderen Charakter. Sie zeigen uns das Verhängnis der "Nichtdiskriminierung", The Menace Of Nondiscrimination in other words, The Menace Of The Herd, um es mit dem österreichischen Ritter von Kuehnelt-Leddhin zu sagen.
Ms Ladele arbeitete als Standesbeamtin, Mr McFarlane als Sexualtherapeut. Sie weigerte sich, homosexuelle Paare zu trauen, er weigerte sich, homosexuelle Paare zu therapieren. Beide verloren ihre Arbeit. Abzuwägen sei, so das Gericht, auch hier zwischen dem Recht der beiden, ihre Religion nicht nur zu haben, sondern auch zu leben, und den Rechten anderer. Dieses Recht der Anderen sei aber hier das Recht homosexueller Paare auf "Nichtdiskrimierung", im Sinne des Art. 14 EMRK.
Eine schwierige Entscheidung, denn Art. 14 EMRK nennt ausdrücklich nur die Diskriminierung wegen "des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status". In der EMRK ist nicht die sogenannte "sexuelle Orientierung" erwähnt, im Gegensatz zur unsäglichen Grundrechte-Charta der EU. (Die EMRK ist für die Staaten des Europarates verbindlich, die Grundrechte-Charta für die Staaten der EU, der EGMR entscheidet über die Auslegung der EMRK)
Schon dies ist eine - allerdings inzwischen in vielen anderen Entscheidungen vollzogene - Grenzüberschreitung.
Des Pudels Kern - so to say - ist jedoch, daß der EGMR die Unterscheidung (in einem Fremdwort ausgedrückt: Diskriminierung) zwischen einem heterosexuellen Paar und einem homosexuellen Paar für verbotene "Diskriminierung" hält. Der Rechtsgedanke also, daß nicht nur die Ungleichbehandlung von Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von Ungleichem ungerecht sei, und damit ein Verstoß gegen das Gebot der gerechten Gleichbehandlung, kann getrost als ausgestorben angesehen werden.
Gleichmacherei ist der Ungeist, der dieses Urteil kennzeichnet. Es ist der Ungeist, der die Europäische Union durchdringt, wie sie ihre geistig-kulturelle Großmutter durchdrungen hat, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. The Menace of the Herd, das Verhängnis der Masse so to say.
Für einen Kenner der Rechtsprechung des EGMR sind die drei Urteile nun keine Überraschung. Zunächst schützt Art. 9 EMRK nicht nur das Recht, eine religiöse Überzeugung zu "haben" (im Sinne der vermaledeiten nun endlich überholten Rechtsprechung des BVerfG: das "forum internum") sondern ausdrücklich auch das Recht, die eigene Religion "öffentlich zu bekennen". Die Rechtsprechung der europäischen Gerichte hat dieses Recht des öffentlichen religiösen Bekenntnisses in vielen Entscheidungen immer wieder bestätigt.
Im Fall der Klägerin Ms. Eweida (im Sinne der Nondiscrimination erfahren wir nicht mehr, ob es sich hier um eine Ms oder eine Mrs handelt) ging es darum, daß Frau Eweida als Bodenangestellte der British Airways eine kleines silbernes Kreuz tragen wollte, was ihr Arbeitgeber ihr untersagte. Abzuwägen war damit das Recht von Ms Eweida, ihre Religion "öffentlich zu bekennen" und das Recht ihres Arbeitgebers, die durch eine Uniform bezeichnete corporate identity zu wahren. Da fiel die Abwägung nicht schwer. Ms. Eweida gewann.
Ms Chaplin, Krankenschwester, verlor. Ihr Arbeitgeber hatte behauptet, ihr Kreuz gefährde die Patienten, da sie sich in der Kette verfangen könnten. Klingt faul, war für den EGMR aber maßgeblich, den diese Behauptung war von den (Tatsachen-)Vorinstanzen als zutreffend angesehen worden. Keine Chance damit für den EGMR, denn bei der Abwägung zwischen Gesundheit und Sicherheit und Religionsfreiheit gewinnt in diesem Fall die Sicherheit. Auch nicht wirklich überraschend.
Die beiden Urteile in der Ms Ladele und des Mr McFarlane haben da einen ganz anderen Charakter. Sie zeigen uns das Verhängnis der "Nichtdiskriminierung", The Menace Of Nondiscrimination in other words, The Menace Of The Herd, um es mit dem österreichischen Ritter von Kuehnelt-Leddhin zu sagen.
Ms Ladele arbeitete als Standesbeamtin, Mr McFarlane als Sexualtherapeut. Sie weigerte sich, homosexuelle Paare zu trauen, er weigerte sich, homosexuelle Paare zu therapieren. Beide verloren ihre Arbeit. Abzuwägen sei, so das Gericht, auch hier zwischen dem Recht der beiden, ihre Religion nicht nur zu haben, sondern auch zu leben, und den Rechten anderer. Dieses Recht der Anderen sei aber hier das Recht homosexueller Paare auf "Nichtdiskrimierung", im Sinne des Art. 14 EMRK.
Eine schwierige Entscheidung, denn Art. 14 EMRK nennt ausdrücklich nur die Diskriminierung wegen "des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status". In der EMRK ist nicht die sogenannte "sexuelle Orientierung" erwähnt, im Gegensatz zur unsäglichen Grundrechte-Charta der EU. (Die EMRK ist für die Staaten des Europarates verbindlich, die Grundrechte-Charta für die Staaten der EU, der EGMR entscheidet über die Auslegung der EMRK)
Schon dies ist eine - allerdings inzwischen in vielen anderen Entscheidungen vollzogene - Grenzüberschreitung.
Des Pudels Kern - so to say - ist jedoch, daß der EGMR die Unterscheidung (in einem Fremdwort ausgedrückt: Diskriminierung) zwischen einem heterosexuellen Paar und einem homosexuellen Paar für verbotene "Diskriminierung" hält. Der Rechtsgedanke also, daß nicht nur die Ungleichbehandlung von Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von Ungleichem ungerecht sei, und damit ein Verstoß gegen das Gebot der gerechten Gleichbehandlung, kann getrost als ausgestorben angesehen werden.
Gleichmacherei ist der Ungeist, der dieses Urteil kennzeichnet. Es ist der Ungeist, der die Europäische Union durchdringt, wie sie ihre geistig-kulturelle Großmutter durchdrungen hat, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. The Menace of the Herd, das Verhängnis der Masse so to say.
Samstag, 15. Dezember 2012
"Sodomismus" als politische Ideologie und juristische Theorie.
In der großen Sexualstrafrechtsreform des Jahres 1969 wurde die Strafbarkeit von Ehebruch und Kuppelei, die Strafbarkeit schwuler sexueller Handlungen unter erwachsenen Männern (lesbischer Sex stand noch nie unter Strafe) und die Strafbarkeit des sexuellen Verkehrs mit Tieren (Sodomie) abgeschafft. Das Inzestverbot blieb. Sodomie soll nun zwar nicht wieder strafbar werden, soll aber immerhin als Ordnungswidrigkeit gelten. Gegen das Inzestverbot rennen gewisse Vertreter der Strafrechtslehre seit Jahren an. Die selben kämpfen gegen die erneute Sanktionierung der Sodomie, mit den selben Argumenten. Sie könnten Erfolg haben. Aber welches Freiheits-, Rechts- und Staatsverständnis steht dahinter?
Vor einigen Tagen blättere ich auf einem Gerichtsflur in meinem Strafrechtskommentar. Natürlich DEM Strafrechtskommentar, dem "Fischer". Kein Verteidiger, kein Strafrichter, kein Staatsanwalt ist ohne (Schwarz/Dreher/Tröndle/)Fischer, dem Strafrechtsvademecum. Nur so, mal schaun was da so drin steht. Ich lese den Kommentar zu § 173 StGB (Inzestverbot). Mit dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil zum § 173 und dem Zeitgeistjuristen Hassemer habe ich mich ja hier schon auseinandergesetzt. Einigermaßen fassunglos stelle ich fest, daß sich der Kommentar auf einer ganzen Seite mit der Kritik am Inzestverbot befaßt und Hassemers Minderheitenvotum breiten Raum gibt und zustimmend kommentiert.
Nun hat sich Hassemer erwartungsgemaß auch zu den Reformvorhaben im Hinblick auf das Sodomieverbot (hier eng gefaßt als Verbot des geschlechtlichen Verkehrs mit Tieren) geäußert.
Nun muß man ja dazu sagen, daß nicht daran gedacht ist, das Sodomieverbot wieder in das StGB aufzunehmen. Es geht auch nicht um die menschliche "Sittlichkeit", sondern um den Tierschutz. Das neue Sodomieverbot bewahrt das seit 1969 geltende Dogma, daß sich der Staat um die "Stittlichkeit" seiner Bürger nicht zu kümmern habe. Die zuständigen Abteilungen der Polizeipräsidien sind nunmehr Abteilung für "Sexualdelikte" obwohl jeder, der sich in diesem Bereich tummelt, nach wie vor von der "Sitte" spricht und weiß, was gemeint ist. Es ist ja auch nicht mehr von Sodomie die Rede, sondern von Zoophilie. Klingt ja eindeutig viel netter.
Da gibt es sogar einen Verband, und einen Vorsitzenden, der Interviews gibt. Der Verband heißt so ähnlich wie PETA, nämlich ZETA: "Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung". Toleranz und Aufklärung ist immer gut, auch wenn ich in der Regel Zuckungen im A... kriege, wenn so ein Zeitgeistapostel diese Begriffe in der Mund nimmt. Wer starke Nerven hat, kann das Interview hier nachlesen.
Now we should listen to Mistah Hassemer.
Ein Argument kommt da ja immer, das dümmste:
Welchen Sinn dieser Abschnitt hatte, läßt sich am besten an der Strafvorschrift gegen Ehebruch erläutern. Strafbar war nach § 172 der Ehebruch nur dann, wenn er Anlaß zur Scheidung einer Ehe war. Der Schutz der "Sittlichkeit" diente also dem Schutz von Ehe und Familie, als Grundbedingung jeder menschlichen Gesellschaft, die fortbestehen will. Ehebruch gefährdet diese existentielle Voraussetzung jeder stabilen Gesellschaft. Sex, so sagt es dieser ganze Abschnitt ist nur legitim zwischen Mann und Frau, die miteinander in einer auf Lebenszeit geschlossenen Ehe verbunden ist.
Wenn man diesen Gedanken als "illiberal" ansieht, ist alles möglich. Natürlich auch der Sex mit Tieren.
Aber wer diese Form der Freiheit, besser der Libertinage, für erstrebenswert hält, sollte sich auch mit den Konsequenzen für die ganze Gesellschaft befassen.
Vor mehr als 2.000 Jahren machte Kaiser Augustus mit der Lex Julia de Adulteriis Coercendis Ehebruch zu einer Sache, die den Staat etwas angehe. Bis dahin war die Bestrafung des Ehebruchs gewissermaßen Privatsache. Augustus aber war mit einer sexuellen Revolution konfrontiert, die zu einer massiven demographischen Krise des römischen Reiches geführt hatte. Der göttliche Kaiser, der Augustus, suchte mit diesem Gesetz nach einer Lösung.
Wir aber leben nun nach 1969 im nachaugusteischen Zeitalter. Und es ist eigentlich nicht zu übersehen, daß das "liberale Strafrecht" zusammen mit einem "liberalen Familienrecht" zur schwersten gesellschaftlichen Krise in der Geschichte unseres Landes geführt hat.
Vor einigen Tagen blättere ich auf einem Gerichtsflur in meinem Strafrechtskommentar. Natürlich DEM Strafrechtskommentar, dem "Fischer". Kein Verteidiger, kein Strafrichter, kein Staatsanwalt ist ohne (Schwarz/Dreher/Tröndle/)Fischer, dem Strafrechtsvademecum. Nur so, mal schaun was da so drin steht. Ich lese den Kommentar zu § 173 StGB (Inzestverbot). Mit dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil zum § 173 und dem Zeitgeistjuristen Hassemer habe ich mich ja hier schon auseinandergesetzt. Einigermaßen fassunglos stelle ich fest, daß sich der Kommentar auf einer ganzen Seite mit der Kritik am Inzestverbot befaßt und Hassemers Minderheitenvotum breiten Raum gibt und zustimmend kommentiert.
Nun hat sich Hassemer erwartungsgemaß auch zu den Reformvorhaben im Hinblick auf das Sodomieverbot (hier eng gefaßt als Verbot des geschlechtlichen Verkehrs mit Tieren) geäußert.
Nun muß man ja dazu sagen, daß nicht daran gedacht ist, das Sodomieverbot wieder in das StGB aufzunehmen. Es geht auch nicht um die menschliche "Sittlichkeit", sondern um den Tierschutz. Das neue Sodomieverbot bewahrt das seit 1969 geltende Dogma, daß sich der Staat um die "Stittlichkeit" seiner Bürger nicht zu kümmern habe. Die zuständigen Abteilungen der Polizeipräsidien sind nunmehr Abteilung für "Sexualdelikte" obwohl jeder, der sich in diesem Bereich tummelt, nach wie vor von der "Sitte" spricht und weiß, was gemeint ist. Es ist ja auch nicht mehr von Sodomie die Rede, sondern von Zoophilie. Klingt ja eindeutig viel netter.
Da gibt es sogar einen Verband, und einen Vorsitzenden, der Interviews gibt. Der Verband heißt so ähnlich wie PETA, nämlich ZETA: "Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung". Toleranz und Aufklärung ist immer gut, auch wenn ich in der Regel Zuckungen im A... kriege, wenn so ein Zeitgeistapostel diese Begriffe in der Mund nimmt. Wer starke Nerven hat, kann das Interview hier nachlesen.
Now we should listen to Mistah Hassemer.
Ein Argument kommt da ja immer, das dümmste:
Süddeutsche (na wer sonst): Darf eine Gesellschaft nicht sagen: "Das wollen wir nicht, das soll nicht sein?"
Selbstverständlich, doch um das durchzusetzen, ist das Strafrecht nicht das geeignete Instrument. In der Erziehung, in den Medien oder in der Kirche sollte man sich gegen diese Form der Sexualität einsetzen - das ist eine Frage der Moral.Nun ist ja auch Raub, Mord, Vergewaltigung moralisch fragwürdig. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, hier die Medien oder die Kirche für zuständig zu halten. Wirklich entscheidend ist aber dann doch immer wieder das folgende Argument:
SZ: In der Novelle des Tierschutzgesetzes soll unter anderem sexueller Kontakt zu Tieren unter Strafe gestellt werden. Sie halten das für einen Fehler. Warum?
Hassemer: Weil ein solches Verbot den Grundsätzen des liberalen Strafrechts widerspricht. Moralische Fragen, und nur darum geht es hier, sollten nicht Sache des Strafrechts sein. Anders gesagt: Dass Sex mit Tieren widerwärtig ist, reicht nicht aus, ihn zu verbieten und mit Strafe zu verfolgen.Dieses ist des Pudels Kern. Mit der Reform des Sexualstrafrechts wurde auch der Titel des Dreizehnten Abschnitts des StGB geändert. Im RStGB von 1871 hieß der Abschnitt noch "Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit und umfasste auch den Abschnitt Straftaten gegen der Personenstand, die Ehe und die Familie. (heute zwölfter Abschnitt). Als Sodomie galt die "widernatürliche Unzucht" zwischen Männer und mit Tieren.
Welchen Sinn dieser Abschnitt hatte, läßt sich am besten an der Strafvorschrift gegen Ehebruch erläutern. Strafbar war nach § 172 der Ehebruch nur dann, wenn er Anlaß zur Scheidung einer Ehe war. Der Schutz der "Sittlichkeit" diente also dem Schutz von Ehe und Familie, als Grundbedingung jeder menschlichen Gesellschaft, die fortbestehen will. Ehebruch gefährdet diese existentielle Voraussetzung jeder stabilen Gesellschaft. Sex, so sagt es dieser ganze Abschnitt ist nur legitim zwischen Mann und Frau, die miteinander in einer auf Lebenszeit geschlossenen Ehe verbunden ist.
Wenn man diesen Gedanken als "illiberal" ansieht, ist alles möglich. Natürlich auch der Sex mit Tieren.
Aber wer diese Form der Freiheit, besser der Libertinage, für erstrebenswert hält, sollte sich auch mit den Konsequenzen für die ganze Gesellschaft befassen.
Vor mehr als 2.000 Jahren machte Kaiser Augustus mit der Lex Julia de Adulteriis Coercendis Ehebruch zu einer Sache, die den Staat etwas angehe. Bis dahin war die Bestrafung des Ehebruchs gewissermaßen Privatsache. Augustus aber war mit einer sexuellen Revolution konfrontiert, die zu einer massiven demographischen Krise des römischen Reiches geführt hatte. Der göttliche Kaiser, der Augustus, suchte mit diesem Gesetz nach einer Lösung.
Wir aber leben nun nach 1969 im nachaugusteischen Zeitalter. Und es ist eigentlich nicht zu übersehen, daß das "liberale Strafrecht" zusammen mit einem "liberalen Familienrecht" zur schwersten gesellschaftlichen Krise in der Geschichte unseres Landes geführt hat.
Samstag, 29. September 2012
VGH Hessen: Burkini ist Pflicht.
Als Martin Mosebach vor kurzem erklärte, er könne die muslimische Abneigung gegen gewisse Errungenschaften der modernen "westlichen" Zivilisation, wie die allgegenwärtige antireligiöse Schmähkritik, durchaus verstehen, erhob sich ein gewaltiges Rauschen im teutschen Plätterwald. So als hätte Mosebach zum Jihad aufgerufen, als kämpfte er Seit an Seit als katholischer Eisenmann mit säbelschwingenden Sarazenen.
Wenn ich nun Urteile wie dieses lese, wird mir irgendwie mosebachisch zumute.
Ein kleines muslimisches Mädchen - natürlich vertreten durch ihre Eltern - inzwischen schon ein bißchen größer, und wie man liest, nicht auf den Mund gefallen, wollte nicht am ko-e-du-ka-tiven Schwimmunterricht teilnehmen.
(Ich bin da voll solidarisch, als für mich die Ko-E-Du-Ka-Tion eingeführt wurde, weil ich vom christdemokratischen Worms ins sozialdemokratische Hessen umzog, war ich sieben, und ein entschiedener Gegner jeglicher mir aufgezwungener Weiblichkeit. In der Folge wurde ich sogar dazu gezwungen, an einem MÄDCHENGEBURTSTAG teilzunehmen. Heute wäre das ein Fall für den EGMR!)
Vor einigen Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht noch Verständnis für Menschen - daß es muslimische Menschen waren, ist eher ein Zufall, es hätten durchaus auch traditionelle Christen sein können - die es irgendwie ungut finden, wenn kleine Mädchen halbnackt mit kleinen Jungen im Schwimmbad rumturnen müssen, und das auch noch gezwungenermaßen und von Staats wegen. Aus Mose 3,7 wissen wir schließlich, daß Schamgefühl außerhalb des paradiesischen Zustandes ein durchaus menschlicher Zug ist.
Doch die wahre Religion unserer Zeit ist bekanntlich das Dogma der Sex-U-Ell-En E-Man-Zi-Pa-Tion. Deren erste Welle wir armen Kinder in Form der Ko-E-Du-Ka-tion erlebt haben. (Keiner weiß, wie ich gelitten habe). Also wird das Dogma der Ko-E-Du-Ka-Tion eisenhart durchgezogen. Vor allem gegen widerspenstige kleine Mädchen (die Jungen hat - gemein - wieder keiner gefragt). Nun, so der VGH in seiner unergründlichen Weisheit, kenne man zwar das Urteil des BVerwG, aber das sei veraltet, heute gebe es nämlich eine wundervolle Alternative: das Mädchen könne schließlich einen Burkini tragen!
Das Mädchen hat durch ihren Anwalt erklären lassen, das Teil sei ein Plastiksack und man sehe darin potthäßlich aus. Macht nichts, sagt der VGH, für den Verfassungsgrundsatz der Ko-E-Du-Ka-Tion müssen eben Opfer gebracht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1993 entschieden, dass eine Befreiung vom Schwimmunterricht möglich ist, wenn die Schule keinen getrennten Schwimmunterricht anbietet. "Die Schullandschaft hat sich verändert. Dem muss Rechnung getragen werden", sagte die Vertreterin des Landes vor dem VGH. Dem folgten die Richter. Die Entwicklung seit damals sei fortgeschritten. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, Integration verlange auch, dass religiöse Minderheiten sich nicht selbst ausgrenzten. Die Religionsfreiheit des Mädchens müsse vor diesem Integrationsauftrag teilweise zurücktreten.Wir können also als Lernerfolg mitnehmen, daß die Ko-E-Du-Ka-Tion oder der In-Te-Gra-Tions-Auftrag ein Verfassungsgrundsatz ist. Und daß das Schamgefühl, oder die völlig gesunde Abneigung von kleinen Jungen und kleinen Mädchen dagegen sich auf doofe Menschen des anderen Geschlechts einzulassen, eine ausschließlich religiös begründete Idiosynkrasie ist, die in unserer säkularen Zeit gnadenlos ausgemerzt werden muß.
Das Urteil habe ich in meiner Urteilssammlung in die Kategorie "unterirdisch" eingeordnet. Dort herrscht allmählich Platzmangel.
Freitag, 6. Juli 2012
Vom Sozialstaat zum Umerziehungsstaat: eine Milchmädchenrechnung
Auf den Seiten des Bundesamtes für Statistik findet sich ein interessantes Zahlenwerk: Im Jahre 2010 erhielten 62 % der Bezieher von Erziehungsgeld mehr als den Grundbetrag von 300 Euro und zwar im Durchschnitt 964 Euro pro Monat.38 % der Eltern bezogen nur den Grundbetrag von 300 Euro. Wir können davon ausgehen, daß es die Mütter waren, die vor der Geburt ihres Kindes keine Arbeit hatten oder wenig verdienten oder ein zweites oder drittes Kind bekamen.
Die Statistik ist nicht mehr aktuell, mittlerweile wurde bei den Beziehern von Leistungen nach SGB II die Leistung weggekürzt.
Rechnen wir also die Behauptung nach, daß mit der Einführung des Elterngeldes anstelle des Betreuungsgeldes seien die Leistungen für Familien ausgeweitet wurden.
Das Betreuungsgeld wurde für alle Eltern über einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt. 100 Familien erhielten also 24 mal 300 Euro macht 720.000 Euro. Heute wird das Elterngeld bei einem Maximalbetrag von 1.800 nur 12 Monate lang gezahlt (manchmal plus zwei Monate "Vätergeld" in Schweden passenderweise "Elchgeld" genannt). Die ärmsten Eltern, statistisch etwa 17% bekommen gar nichts mehr. Macht also (62 mal 12 mal 964) gleich 717.219 Euro plus (21 mal 12 mal 300) gleich 75.600 plus (17 mal 12 mal 0) gleich 792819 Euro. Die Leistungen wurden als lediglich um mickrige 10 % erhöht.
Gleichzeitig fand eine drastische Umverteilung statt. 17 Prozent - ausgerechnet die Ärmsten - bekommen gar nichts, 21 Prozent - die zweitärmsten - bekommen spärliche 10 % der Leistungen. Rechnet man noch die "Vätermonate" dazu bekamen auch dann ausgerechnet die das meiste Geld, die es sich wie Berufspolitiker und Beamte leisten konnten, mal zwei Monate blau zu machen, andere wie abhängig Beschäftigte und Selbständige und Geringverdiener bekommen auch hier null.
Sozialstaat pervers. Sozialleistungen nur für die Gutverdienenden. Noch perverser wird dieses Zahlenwerk bezieht man den superteuren Krippenausbau (rund 1.000 Euro pro Kind) und die superbillige "Herdprämie" in die Rechnung ein. Die Regierung geht davon aus, daß etwa 50 % der Eltern das Angebot einer Tageskrippe in Anspruch nehmen werden (was ich nicht glaube). Berechnet man dies auf die Hundertschaft Eltern wie oben erhalten 50 Eltern pro Monat 50.000 Euro, wiederum 33 3.300 Euro und 17 (die Ärmsten) gar nichts.
Daß nun die bestverdienenden dieses Angebot in Anspruch nehmen werden ist nicht unbedingt anzunehmen, schließlich sind die bestverdienenden Frauen meist mit bestverdienenden Männern verheiratet, es könnte also durchaus sein, daß man dort dem Rat der besseren Erziehungsberater folgt (die kinderlose Frau Knast dürfte in diesen Kreisen eher eine negative Referenz sein) und beruflich kürzer tritt und sich mit gar keiner oder nur einer Halbtagskrippe begnügt.
Ich vermute, daß das Angebot vor allem von Müttern in Anspruch genommen werden wird, die sich nichts anderes leisten können, weil sie als Friseuse, an der Kasse bei Aldi oder als Küchenhilfskraft in der Kantine oder was dergleichen Billigjobs für Frauen noch mehr sind, zum schmalen Einkommen ihres Mannes oder als Alleinerziehende wenigstens so viel verdienen können, daß es über das Niveau von Hartz IV hinausreicht.
Sie werden es mit Kummer tun, während die LatteMachiatoFraktion mit den Tausend-Euro-Kinderwagen sich ganz "dem Kind" widmen wird. Schließlich weiß man in diesen Kreisen sehr wohl, daß die Ganztagskrippe der Entwicklung des teuersten Kleinkindes schadet.
Das wissen andere Mütter auch, nur können sie sich dieses Wissen nicht mehr leisten, daß Sie den kinderlosen Zicken in den Parteien und Redaktionen wie auch den feministischen Funktionärinnen voraushaben, die ihnen das Elterngeld eingebrockt haben und die ihnen nicht einmal das schäbige Erziehungsgeld gönnen, ja noch nicht einmal die noch schäbigere "Herdprämie". Sozialstaat pervers. Mit diesem Argument hat eine Mutter vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und hat dies als Antwort erhalten:
Die Statistik ist nicht mehr aktuell, mittlerweile wurde bei den Beziehern von Leistungen nach SGB II die Leistung weggekürzt.
Rechnen wir also die Behauptung nach, daß mit der Einführung des Elterngeldes anstelle des Betreuungsgeldes seien die Leistungen für Familien ausgeweitet wurden.
Das Betreuungsgeld wurde für alle Eltern über einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt. 100 Familien erhielten also 24 mal 300 Euro macht 720.000 Euro. Heute wird das Elterngeld bei einem Maximalbetrag von 1.800 nur 12 Monate lang gezahlt (manchmal plus zwei Monate "Vätergeld" in Schweden passenderweise "Elchgeld" genannt). Die ärmsten Eltern, statistisch etwa 17% bekommen gar nichts mehr. Macht also (62 mal 12 mal 964) gleich 717.219 Euro plus (21 mal 12 mal 300) gleich 75.600 plus (17 mal 12 mal 0) gleich 792819 Euro. Die Leistungen wurden als lediglich um mickrige 10 % erhöht.
Gleichzeitig fand eine drastische Umverteilung statt. 17 Prozent - ausgerechnet die Ärmsten - bekommen gar nichts, 21 Prozent - die zweitärmsten - bekommen spärliche 10 % der Leistungen. Rechnet man noch die "Vätermonate" dazu bekamen auch dann ausgerechnet die das meiste Geld, die es sich wie Berufspolitiker und Beamte leisten konnten, mal zwei Monate blau zu machen, andere wie abhängig Beschäftigte und Selbständige und Geringverdiener bekommen auch hier null.
Sozialstaat pervers. Sozialleistungen nur für die Gutverdienenden. Noch perverser wird dieses Zahlenwerk bezieht man den superteuren Krippenausbau (rund 1.000 Euro pro Kind) und die superbillige "Herdprämie" in die Rechnung ein. Die Regierung geht davon aus, daß etwa 50 % der Eltern das Angebot einer Tageskrippe in Anspruch nehmen werden (was ich nicht glaube). Berechnet man dies auf die Hundertschaft Eltern wie oben erhalten 50 Eltern pro Monat 50.000 Euro, wiederum 33 3.300 Euro und 17 (die Ärmsten) gar nichts.
Daß nun die bestverdienenden dieses Angebot in Anspruch nehmen werden ist nicht unbedingt anzunehmen, schließlich sind die bestverdienenden Frauen meist mit bestverdienenden Männern verheiratet, es könnte also durchaus sein, daß man dort dem Rat der besseren Erziehungsberater folgt (die kinderlose Frau Knast dürfte in diesen Kreisen eher eine negative Referenz sein) und beruflich kürzer tritt und sich mit gar keiner oder nur einer Halbtagskrippe begnügt.
Ich vermute, daß das Angebot vor allem von Müttern in Anspruch genommen werden wird, die sich nichts anderes leisten können, weil sie als Friseuse, an der Kasse bei Aldi oder als Küchenhilfskraft in der Kantine oder was dergleichen Billigjobs für Frauen noch mehr sind, zum schmalen Einkommen ihres Mannes oder als Alleinerziehende wenigstens so viel verdienen können, daß es über das Niveau von Hartz IV hinausreicht.
Sie werden es mit Kummer tun, während die LatteMachiatoFraktion mit den Tausend-Euro-Kinderwagen sich ganz "dem Kind" widmen wird. Schließlich weiß man in diesen Kreisen sehr wohl, daß die Ganztagskrippe der Entwicklung des teuersten Kleinkindes schadet.
Das wissen andere Mütter auch, nur können sie sich dieses Wissen nicht mehr leisten, daß Sie den kinderlosen Zicken in den Parteien und Redaktionen wie auch den feministischen Funktionärinnen voraushaben, die ihnen das Elterngeld eingebrockt haben und die ihnen nicht einmal das schäbige Erziehungsgeld gönnen, ja noch nicht einmal die noch schäbigere "Herdprämie". Sozialstaat pervers. Mit diesem Argument hat eine Mutter vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und hat dies als Antwort erhalten:
Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 91 <112 f.>). Der Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 85, 191 <207> m.w.N.). Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde (vgl. BVerfGE 114, 357 <370 f.>).Es ist übrigens eine glatte Lüge, wenn das Gericht behauptet, es habe schon immer so entschieden. Aber wir merken uns: es geht nicht um den sozialen Staat, es geht nicht um die Förderung von Mehrkinderfamilien (ganz im Gegenteil), es geht um die "Überwindung der überkommenen Rollenverteilung". Und für dieses hehre Ziel müssen nun einmal Opfer gebracht werden. In diesem Fall sind es Schweiß und Tränen. Der Schweiß der von Ganztagsarbeit und Kindererziehung überforderten Eltern, die Tränen der in die "frühkindlichen Bildungseinrichtungen" abgeschobenen Kinder, und ihrer Eltern.
Freitag, 13. April 2012
Inzestverbot: Warum Christian Ströbele kein "Einsamer Spinner" ist
Zu dem vor kurzem veröffentlichten Urteil des EGMR zum im deutschen Strafrecht verankerten Inzestverbot hat sich unter anderem der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Christian Ströbele kritisch geäußert. Auch meine - mittlerweile nach den Piraten - absolute Lieblingsjugendorganisation, die Junggrünen finden den EGMR ganz schrecklich spießig. Der EGMR bewerte "altbackene Moralvorstellungen offenbar höher als die Grundrechte auf freie Selbstbestimmung."
Konkret ging es um ein Geschwisterpaar, daß vier Kinder "das Leben geschenkt" hatte. Zwei dieser Kinder sind schwer behindert, drei leben nicht bei ihren Eltern, sondern in Pflegefamilien. Nicht unbedingt ein Beispiel für Lebensfreude und Glück, eher ein Beispiel für die guten Gründen, die es für das Verbot von inzestuösen Beziehungen gibt.
Wer nun die Junggrünen und Ströbele als abseitige Spinner abtut, täuscht sich. Zwar hat der EGMR - vorläufig - das deutsche Inzestverbot bestätigt, aber eine Entscheidung des Senats steht noch aus. Denkbar, daß sich der EGMR doch noch anders entscheidet. Je nachdem, wie der Zeitgeist weht, nach dessen Winden sich der EGMR schon seit eh und jeh gedreht hat wie das sprichwörtliche Fähnlein. Schließlich gibt es kaum ein Gericht in Europa, das dank seiner von der jeweiligen Länderexekutive abhängigen Rekrutierung der Richter "politischer" entscheidet als der manchmal unsägliche EGMR.
Auch das deutsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Entscheidung voranging, war schon gerichtsintern nicht unbestritten. Kein geringerer als der Vorsitzende der zweiten Kammer gab im Jahre 2008 ein Sondervotum ab, mit dem er die mehrheitliche Entscheidung des Senats kritisierte. Winfried Hassemer hat dabei so recht den Kern einer wetterwendischen Zeitgeistjustiz dargestellt. Wer meint, das Kapitel sei nun abgeschlossen, sollte sich mit diesem Sondervotum auseinandersetzen. Ich stelle nicht in Frage, daß Hassemer völlig zu recht einige Absonderlichkeiten der deutschen Regelung kritisiert. Warum der Inzest etwa nur unter Erwachsenen strafbar ist, nicht aber unter (strafmündigen) Jugendlichen kann niemand wirklich erklären. Aber darum geht es dem Zeitgeistjuristen Hassemer nicht.
Mit diesen Grundanforderungen an Beschränkung und Klarheit verträgt es sich nicht, wenn die Senatsmehrheit § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB in der „Zusammenfassung nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzests, wie sie auch im internationalen Recht festzustellen ist", gerechtfertigt sieht. Weder eine nebulöse kulturhistorisch begründete, wirkkräftige gesellschaftliche Überzeugung (sollte sie sich wirklich auf eine Strafwürdigkeit des Inzests beziehen und nicht bloß auf seine soziale Ächtung) noch eine (im Übrigen lückenhafte und vielfach divergente) Strafbarkeit im internationalen Vergleich sind imstande, eine Strafnorm verfassungsrechtlich zu legitimieren.Darüber zu philosophieren, ist an diesem Ort sinnvoll nicht möglich. Aber es ist doch angebracht, in Hassemers Verachtung jeglicher "kulturhistorisch begründeten Überzeugung" einen Traditionsbruch aufzuzeigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Jahren der jungen Bundesrepublik, wie auch die anderen hohen Gericht des Landes, als Hüterin einer naturrechtlich begründeten Tradition im besten Sinne des Wortes verstanden. In einem Urteil des BGH aus dem Jahr 1952 konnte man noch folgenden Satz lesen:
Der herrschenden, von der christlichen Sittenlehre her bestimmten Kulturanschauung über Wesen und Persönlichkeit des Menschen widerspricht es, den für die Erhaltung von Sachwerten angemessenen Grundsatz des kleineren Übels anzuwenden und den rechtlichen Unwert der Tat nach dem sozialen Gesamtergebnis abzuwägen, wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen.Robert Spaemann hat dieses Urteil zum Ausgangspunkt einer interessanten moralthologischen Ausarbeitung gemacht. Bleibt jedenfalls festzustellen, daß die von der christlichen Sittenlehre her bestimmte Kulturanschauung jedenfalls nicht mehr "herrscht". Vielmehr ist die grün-piratische, wie es bei Juristen heißt "im Vordringen befindlich". Wolln wir mal sehen. Ich befürchte wie immer das Schlimmste.
Donnerstag, 29. März 2012
Meine 15 kommunistischen Minuten
Ja, ganz recht, heute war ich für mindestens 15 Minuten überzeugter Kommunist. Als ich nämlich die Rede des Kolleschen (wie es hierorts heißt) Rechtsanwalt Gregor Gysi in Welt online las. Es ging da um den "ewigen" ESM-Fiskalpakt. Der ist nämlich unkündbar und verscherbelt - wenn auch in durchaus nicht ganz sinnloser Weise - das Erstgeburtsrecht es deutschen Parlamentes - dies ist die Autonomie im Bereich des Budgetrechts - für das Minuskaloriengericht des Europäischen "Stabilitäts"Pakts.
Kollesch Gregor Gysi wies bescheidentlich darauf hin.
Aber nadierlich issem en andre Kollesch da gans gewalldisch in die Parad gefahrn. Der Kollesch Westerwelle nämlisch.
Komisch daß mir da ein ganz und gar nicht süddeutsch sprechender führender Politiker Deutschlands einfiel. Na, und in der Folge dieses ganz ähnlich klingenden Satzes "Ich kenne keine Parteien mehr ... " ist mein Großvater totgeschossen worden und hinterließ eine trauernde Witwe und drei Waisen. So schlimm wird's nicht kommen. Aber den Zeiten, in denen Deutschland GANZ UND GAR EINIG war, folgte meist die Katastrophe.
Kollesch Gregor Gysi wies bescheidentlich darauf hin.
Mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion. Das aber lässt das Grundgesetz so nicht zu, wie man im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen kann.Rischdisch ziddiert, wie man hierorts sagen würde, Kollesch.
Aber nadierlich issem en andre Kollesch da gans gewalldisch in die Parad gefahrn. Der Kollesch Westerwelle nämlisch.
Alle Parteien im Bundestag, bis auf eine, seien für „mehr Europa“, rief der Außenminister. Einen „Meilenstein in der europäischen Integration“ nannte Westerwelle die anstehenden Ratifizierungsgesetze. „Denken Sie nicht an den NRW-Wahltermin, denken Sie an Europa und an Deutschland“, rief er.Da war ich mal für 15 Minuten echt kommunistisch gesinnt.
Komisch daß mir da ein ganz und gar nicht süddeutsch sprechender führender Politiker Deutschlands einfiel. Na, und in der Folge dieses ganz ähnlich klingenden Satzes "Ich kenne keine Parteien mehr ... " ist mein Großvater totgeschossen worden und hinterließ eine trauernde Witwe und drei Waisen. So schlimm wird's nicht kommen. Aber den Zeiten, in denen Deutschland GANZ UND GAR EINIG war, folgte meist die Katastrophe.
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