Freitag, 28. September 2012

Kirchensteuer-Urteil: Erzbistum Freiburg zweiter Sieger.

Historische Klingelbeutel, Bremer Dommuseum

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Kirchenrechtler Zapf die Berichte über seine angebliche Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht mit mildem Lächeln zur Kenntnis genommen hat. "Kirchensteuer-Rebell gescheitert" lautet in der Regel die Überschrift über den einschlägigen Berichten.

 Selbst die von mir geschätzte "Tagespost" titelt "halber Kirchenaustritt geht nicht".

Ist das so? Schon prozessual hat das Erzbistum eindeutig verloren. Das Erzbistum hatte nämlich gegen die Bescheinigung des Standesamtes geklagt, das Zapp bescheinigt hatte, daß er nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts namens katholische Kirche ausgetreten sei. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, die Berufungsinstanz hatte das Urteil aufgehoben, und  der Klage stattgegeben, Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VG wiederhergestellt.

Die Kosten trägt die Klägerin, selbstverständlich. Ein Sieg? Noch nicht einmal ein Pyrrhus-Sieg, denn Pyrrhus hat die Schlacht bekanntlich gewonnen.

Klarer wird das Urteil des BVerwG, wenn man sich das Urteil des VG ansieht. Das hatte nämlich die Klage abgewiesen, weil es lediglich um die Frage gehe, welche Bedeutung die Erklärung Zapps für das Verhältnis Kläger, Kirche und Staat gehe. Die Erklärung bedeute aus staatlicher Sicht, daß der Kläger aus der KonkordatsKirche austrete, somit nicht mehr kirchensteuerpflichtig sei. Welche Folgerungen - so das VG - daran aus kirchenrechtlicher Sicht zu knüpfen sei, sei nicht entscheidungserheblich.

Wikipedia kommentiert hier völlig zutreffend. Die weiterverbreitete "Siegesnachricht" beruht auf einem sprachlichen Mißverständnis. Das Erzbistum wollte erreichen, daß Zapp weiter Kirchensteuer zahlen muß. Damit ist das Erzbistum gescheitert. Was nun die kirchenrechtlichen Folgerungen angeht, haben wir eine klare Äußerung des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte. Dort heißt es unter anderem:
Der Inhalt des Willensaktes (des actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica) muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.
Dies weiß die deutsche katholische Kirche offenkundig sehr genau, denn sie hat, und dies ist der eigentliche Skandal, von Rom eine deutsche Sonderregelung ertrotzt, die mit dem amtlichen Kirchenaustritt eine Quasi-Exkommunkation verbindet. Gleichzeitig dokumentiert dieses Dekret aber eine weitere Niederlage der deutschen Nationalkirchler. Denn ursprünglich hatte die Konferenz im Widerspruch zur Rechtsauffassung des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte dekretiert
Wer - aus welchen Gründen auch immer - den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu…
Ein klarer schismatischer Akt, der eigentlich den Ausschluß der gesamten Konferenz aus der Kirche  zur Folge hätte haben müssen. Das Dekret des Rates datiert übrigens vom 13. März 2006, die Erklärung der Bischofskonferenz vom 21. April 2006. Eine Frechheit, die ich mit dem unübersetzbaren jiddischen Wort Chuzpe betiteln möcht.

Zur Würdigung des Verhaltens der DBK ist hier schon alles notwendige gesagt.

Es reicht. In der Tat. Die Lösung wäre wohl: wegzappen. Es spräche doch nichts dagegen - mal ins unreine gesprochen - der zuständigen Behörde gegenüber zu erklären, daß man bittschön in Zukunft keine Kirchensteuer aus Gewissengründen mehr zahlen möchte, um anschließend der eigenen Gemeinde den nämlichen Betrag als Spende zu zahlen (steuerlich absetzbar, nicht zu vergessen).

Es spräche doch weiter nichts dagegen, zu erklären, daß man bittschön diesen Betrag nicht für schismatische, häretische oder apostatische Organisationen wie Zdk, BDKJ, kfd verwendet sehen möchte. Nicht für die Pension und Alimentierung von Professoren, die schismatische häretische und apostatische Memoranden verfassen. Auch Katholikentage könnte doch in Zukunft finanzieren wer mag. Ich mag zum Beispiel ganz und gar nicht.

Schließt sich eine Rechtsfrage an: wird wohl mein Ortsordinarius mich exkommunizieren, obwohl ich meiner Sonntagspflicht nachkomme, weiter meinen Obolus entrichte, zahlreiche Dienste für die Gemeinde leiste, keineswegs daran denke, meinen Eid zu brechen, den ich als Konvertit geleistet habe, nämlich "alles zu glauben und zu bekennen, was die katholische Kirche als Offenbarung Gottes, glaubt, lehrt und verkündet"?

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