Samstag, 23. Juni 2012

Mosebachs Kommentar zum Blasphemieparagraphen § 166 StGB


Gewaltiges Rauschen im Bläterwalde. Mosebach hat in einem Beitrag ausgerechnet in der linkslinksliberalen FR erwähnt, daß er das Nichtverbot der Blasphemie irgendwie ungut fände. Damit es auch ankommt, hat er diesen Beitrag mit einer Formulierung gewürzt, die bisher jede /n Follitonist_in der Republik wutschäumende Kommentare hat produzieren lassen:
In diesem Zusammenhang will ich nicht verhehlen, dass ich unfähig bin, mich zu empören, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern – wenn wir sie einmal so nennen wollen – einen gewaltigen Schrecken einjagen.
Maximum Schaum konnten wir bei S.P.O.N erwarten, dem Intellellenblättgen, das uns mit schöner Regelmäßigkeit zu jedem christlichen Hochfest mit einem Artikelchen erfreut wo unglaublich mutig wieder mal ein christliches Tabu gebrochen wird, und indeed, Sibylle Bergs Kolumne erreicht den Gipfel der Schaumproduktion:
Mosebach ist Träger karierter Tweedsakkos und runder Brillen, der über sein wahres Alter hinaus gealtert scheint, vermutlich hat die Bürde, Vordenker einer ganzen Generation adelssehnsüchtiger Jungjunker zu sein, ihn über Gebühr ergrauen und erstarren lassen.
Trigger nennt man in der Sprache der Psychologen den eine Aktion des Patienten auslösenden Anlaß, dieser Satz  wimmelt von Triggern, die bei den imzweifellinken Lesern von S.P.O.N. wahre Abscheu, abgrundtiefe Wut,  und echte Betroffenheit erzeugen können: Tweed! (englischer Adel) runde Brille! (Rechtsintellektueller) Alter! (der Linke als solcher ist for ever young, selbst im Alter von 90plus) Bürde! (Katholik!), adelssehnsüchtig! (diesmal deutsch, siehe Tweed) Junker! (Preußen!) ergraut! (auf Sybille Bergs Seite erfährt man, daß sie geboren, aber nicht, wann sie geboren ist) (wen es interessiert, die gute Sibylle ist taufrische fuffzisch, also könnte man doch sagen lieber ergraut als gefärbt, nicht?).

Nur am Rande sei vermerkt, daß man als Schriftstellerin mit der Kritik an den Werken anderen Schriftsteller vorsichtig sein sollte, den bekanntlich wird das Maß mit dem wir messen, auch an uns angelegt werden. Noch vorsichtiger sollte man sein, wenn der Kritisierte Preisträger des wichtigsten deutschen Literaturpreises, man selbst aber nur Trägerin zweier eher unbedeutender Auszeichnungen ist.

Aber zurück zum Thema (tut mir leid, Schreckschrauben wecken seit jeher meine Passion zur Polemik). Doch ein Zitat muß noch sein:
Der Schriftsteller und Träger des Georg-Büchner-Preises Martin Mosebach will, dass Meinungsäußerungen über das Christentum und andere kritische Ausdrucksformen mit Bezug zur Religion zukünftig wieder härter bestraft werden. Das forderte Mosebach als bekennender Anhänger des Monarchen Papst Benedikt XVI., der seit 2005 vom Fake-Staat Vatikanstadt aus regiert, in einem Essay, der am Dienstag in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde.
Einfach Klasse, die Humanisten. Worum geht es? Die Beleidigung der religiösen Überzeugung Anderer ist in Deutschland nur theoretisch strafbar.
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." So heißt es in § 266 StGB
Die Beschimpfung des Inhaltes eines religiösen Bekenntnisses ist damit straflos. Denn eine "Störung des öffentlichen Friedens" hängt letztlich von der Reaktion des Beleidigten ab. Überspitzt gesagt, ist mit dieser Formulierung der christliche Glaube nicht geschützt, der salafistische sehr wohl, denn ein Christ wird auf die Beschimpfung seines Bekenntnis (derzeit sehr beliebt sind Anspielungen auf eine angebliche Homosexualität Jesu Christi) nicht damit reagieren, daß er ein Messer zückt.

Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist wegen ihrer Konstruktion sehr gering. Es kommt im Schnitt gerade einmal zu 15 Verurteilungen im Jahr, obwohl sich christliche Manifestationen ja in der Regel einer wahren Kakophonie von Beschimpfungen und Beleidigungen ausgesetzt sind. Wir werden es ja im September wieder erleben.

Neu und bisher einzigartig ist die Kritik von Mosebach nicht. Auch Joseph Ratzinger hat bei Gelegenheit auf die Fehlkonstruktion des § 166 hingewiesen:
Wenn die Rechtsprechung die Eignung zur Friedensstörung mit fehlenden Krawallen und geringem Anzeigeverhalten (OLG Karlsruhe NStZ 1986, 365) begründet, gibt sie indirekt eine Aufforderung zur gewaltsamen Dokumentierung der eigenen Überzeugung und damit zum Faustrecht
Quod erat demonstrandum, ein "beleidigter" Salafist hat einen Polizisten niedergestochen, weil der die Beleidigung des Propheten durch pro NRW-Demonstanten nicht verhindert hat, wie er sagt.

Die bekanntgewordenen Verurteilungen sind im übrigen meist Verurteilungen wegen der Beleidigung des Islam, was die Auslegung Benedikts bestätigt. So hat etwas das AG Lüdinghausen einen Islambeleidiger verurteilt, der wegen seiner "Kunstauktion" im Untergrund leben mußte. Hingegen hat das OLG Karlsruhe in der oben von Benedikt XVI korrekt zitierten Entscheidigung die Beleidigung der katholischen Religion nicht als Straftat angesehen.

Mosebach liegt also daneben. Die Beleidigung des Islam steht nach § 166 bereits unter Strafe, die der katholischen Religion nicht. Höchste Zeit, den Paragraphen zu ändern. Schließlich hat das Strafrecht doch Friedensfunktion, oder?

5 Kommentare:

  1. Ich kann nur hoffen daß die besagte Spiegel-Dame Sibylle Berg diesen sehr guten Artikel liest.
    Sie würde mit ihrem Kommentar aus jedem Anfängerseminar fliegen- weil es allerunterste Schublade ist-ein absolutes No Go- in der Kritik eines Textes zunächst das Äußere des Urhebers mit Häme zu übergießen und zu kritisieren. Das ist so als wollte man Schillers Werke deshalb schlecht finden, weil nicht immer gut gekämmt war. Das ist wahrer Kleingeist- so mikroskopisch klein, daß man ihn ohne Mikroskop gar nicht mehr finden kann.Und was wichtiger ist- es entwertet jedes weitere Wort- wie richtig es auch sein mag ( was allerdings auf die der guten Sibylle leider auch nicht zutrifft- es geht so weiter im SpOn-Trash-Stil)
    Und dann spricht die wütende Dame, die zwar nicht schaumgeboren ist- aber virtuell Schaum vor dem Mund hat, natürlich pro domo- sie und ihr Brötchengeber wollen auch weiter straffrei das Christentum und ganz besonders den Katholizismus nach Belieben beleidigen, verhöhnen und verleumden dürfen ( wie sollten sie sonst die Christlichen Feste überstehen?)

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  2. Irgendwie scheint diese Frau Berg hier etwas getriggert zu haben. Bei der geballten Häme die ihr hier dargebracht wird.

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  3. So wie Herrn Mosebach durch Frau S.? Na wenn Sie meinen ...

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