Mittwoch, 16. April 2014

Vom Recht auf das rechte Maß

Johann ohne Land unterzeichnet die 12 Kopien der Magna Charta

Als Katalog der "Menschenrechte" wird die Magna Charta im Allgemeinen mißverstanden.  Doch das Programm der Charta ist viel weiter gespannt. Sie enthält unter Ziffer 35 unter anderem das Recht auf ein einheitliches Maßsystem für das gesamte Königreich.
"Una mensura Vini sit per totum regnum nostrum, et una mensione cervisie, et una mensura bladi, scilicet quarterium Londoniense, et una latitudo pannorum tinctorum et russetorum et halbergetorum, scilicet due ulne infra listasde ponderibus sit autem sit ut de mensuris."
" Es soll im ganzen Königreich ein einheitliches Maß für Wein, Bier und Korn geben, nämlich das Quart von London, außerdem ein einheitliches Maß für gefärbten Stoff, sowohl für rotgefärbten als auch für mehrfarbigen, nämlich zwei Ellen zwischen den Webkanten. Gewichte sollen in gleicher Weise vereinheitlicht werden."
Mit dem einheitlichen Maß für Wein ist die gallon gemeint, gemessen nach einem zylindrischen Gefäß mit einer Höhe von 6 und einem Durchmesser von 7 inch, später vereinheitlicht zu 231 Cubikinch. Die Doppelelle war das übliche Maß für mittelalterliche Webstühle. Sie entsprach einem Yard = drei Fuß = 2 Cubit.

Die Vereinheitlichung der Maße war eine wesentliche Erleichterung für den Handel innerhalb des Königreichs. Noch immer ist diesem System, was seine weltweite Verbreitung angeht, dem metrischen in der praktischen Anwendung weit überlegen. Das Maß unserer Kreditkarten, EC-Karten, der neuen Persos und Führerscheine beträgt 3 3/8 mal 2 1/8 inch. Das wichtigste Vehikel des internationalen Handels, der Container, mißt 40 X 8 Fuß. Der Ölhandel mißt nach wie vor im alten Wein-Maß der Magna Charta nämlich mit der Maßeinheit Barrel = 42 Gallons = 336 pint = 9702 cubic inch.

Mit der Gallon rechnete also schon unser verehrter Erzbischof von Canterbury Kardinal Stephen Langton, der als Hauptverfasser der Magna Charta gilt. Und ganz nebenbei eine der schönsten Sequenzen gedichtet hat, die wir kennen, die Pfingstsequenz.

Von ihm können wir lernen, daß das rechte Maß ebenso wichtig ist wie die Unschuldsvermutung des Strafrechts (die ist in Artikel 39 der Charta geregelt).

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