Freitag, 6. Juli 2012

Vom Sozialstaat zum Umerziehungsstaat: eine Milchmädchenrechnung

Auf den Seiten des Bundesamtes für Statistik findet sich ein interessantes Zahlenwerk: Im Jahre 2010 erhielten 62 % der Bezieher von Erziehungsgeld mehr als den Grundbetrag von 300 Euro und zwar im Durchschnitt 964 Euro pro Monat.38 % der Eltern bezogen nur den Grundbetrag von 300 Euro. Wir können davon ausgehen, daß es die Mütter waren, die vor der Geburt ihres Kindes keine Arbeit hatten oder wenig verdienten oder ein zweites oder drittes Kind bekamen.

Die Statistik ist nicht mehr aktuell, mittlerweile wurde bei den Beziehern von Leistungen nach SGB II die Leistung weggekürzt.

 Rechnen wir also die Behauptung nach, daß mit der Einführung des Elterngeldes anstelle des Betreuungsgeldes seien die Leistungen für Familien ausgeweitet wurden.

Das Betreuungsgeld wurde für alle Eltern über einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt. 100 Familien erhielten also 24 mal 300 Euro macht 720.000 Euro. Heute wird das Elterngeld bei einem Maximalbetrag von 1.800 nur 12 Monate lang gezahlt (manchmal plus zwei Monate "Vätergeld" in Schweden passenderweise "Elchgeld" genannt). Die ärmsten Eltern, statistisch etwa 17% bekommen gar nichts mehr. Macht also (62 mal 12 mal 964) gleich 717.219 Euro plus (21 mal 12 mal 300) gleich 75.600 plus (17 mal 12 mal 0) gleich 792819 Euro. Die Leistungen wurden als lediglich um mickrige 10 % erhöht.

Gleichzeitig fand eine drastische Umverteilung statt. 17 Prozent - ausgerechnet die Ärmsten - bekommen gar nichts, 21 Prozent - die zweitärmsten - bekommen spärliche 10 % der Leistungen. Rechnet man noch die "Vätermonate" dazu bekamen auch dann ausgerechnet die das meiste Geld, die es sich wie Berufspolitiker und Beamte leisten konnten, mal zwei Monate blau zu machen, andere wie abhängig Beschäftigte und Selbständige und Geringverdiener bekommen auch hier null.

Sozialstaat pervers. Sozialleistungen nur für die Gutverdienenden. Noch perverser wird dieses Zahlenwerk bezieht man den superteuren Krippenausbau (rund 1.000 Euro pro Kind) und die superbillige "Herdprämie" in die Rechnung ein. Die Regierung geht davon aus, daß etwa 50 % der Eltern das Angebot einer Tageskrippe in Anspruch nehmen werden (was ich nicht glaube). Berechnet man dies auf die Hundertschaft Eltern wie oben erhalten 50 Eltern pro Monat 50.000 Euro, wiederum 33 3.300 Euro und 17 (die Ärmsten) gar nichts.

Daß nun die bestverdienenden dieses Angebot in Anspruch nehmen werden ist nicht unbedingt anzunehmen, schließlich sind die bestverdienenden Frauen meist mit bestverdienenden Männern verheiratet, es könnte also durchaus sein, daß man dort dem Rat der besseren Erziehungsberater folgt (die kinderlose Frau Knast dürfte in diesen Kreisen eher eine negative Referenz sein) und beruflich kürzer tritt und sich mit gar keiner oder nur einer Halbtagskrippe begnügt.

Ich vermute, daß das Angebot vor allem von Müttern in Anspruch genommen werden wird, die sich nichts anderes leisten können, weil sie als Friseuse, an der Kasse bei Aldi oder als Küchenhilfskraft in der Kantine oder was dergleichen Billigjobs für Frauen noch mehr sind, zum schmalen Einkommen ihres Mannes oder als Alleinerziehende wenigstens so viel verdienen können, daß es über das Niveau von Hartz IV hinausreicht.

Sie werden es mit Kummer tun, während die LatteMachiatoFraktion mit den Tausend-Euro-Kinderwagen sich ganz "dem Kind" widmen wird. Schließlich weiß man in diesen Kreisen sehr wohl, daß die Ganztagskrippe der Entwicklung des teuersten Kleinkindes schadet.

Das wissen andere Mütter auch, nur können sie sich dieses Wissen nicht mehr leisten, daß Sie den kinderlosen Zicken in den Parteien und Redaktionen wie auch den feministischen Funktionärinnen voraushaben, die ihnen das Elterngeld eingebrockt haben und die ihnen nicht einmal das schäbige Erziehungsgeld gönnen, ja noch nicht einmal die noch schäbigere "Herdprämie". Sozialstaat pervers. Mit diesem Argument hat eine Mutter vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und hat dies als Antwort erhalten:
Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 91 <112 f.>). Der Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 85, 191 <207> m.w.N.). Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde (vgl. BVerfGE 114, 357 <370 f.>).
Es ist übrigens eine glatte Lüge, wenn das Gericht behauptet, es habe schon immer so entschieden. Aber wir merken uns: es geht nicht um den sozialen Staat, es geht nicht um die Förderung von Mehrkinderfamilien (ganz im Gegenteil), es geht um die "Überwindung der überkommenen Rollenverteilung". Und für dieses hehre Ziel müssen nun einmal Opfer gebracht werden. In diesem Fall sind es Schweiß und Tränen. Der Schweiß der von Ganztagsarbeit und Kindererziehung überforderten Eltern, die Tränen der in die "frühkindlichen Bildungseinrichtungen" abgeschobenen Kinder, und ihrer Eltern.

4 Kommentare:

  1. Danke für diese Deutlichkeit!
    Volle Zustimmung!

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  2. Ich bin so ein Kind der sozialistischen Ära, in der die Frau die Ehre gehabt hat, den Sozialismus aufzubauen. Für mich hat das KITA bedeutet, später Ganztagsschule, dann Schlüssel um den Hals und Straße. Als meine Mutter dann (noch in der DDR) für uns Kinder entschieden hat, waren wir die 'Asiozalen'. Meine Mutter war immer nur total erschöpft von der Arbeit, anders habe ich sie gar nicht gekannt.

    Die Kinder stecken wir in eine Aufbewahrungsanstalt, später, wenn wir alt werden, kommen wir in's Pflegeheim und werden entsorgt. Weswegen? Des Geldes wegen.

    Für mich hat meine Mutter, die tatsächlich versucht hat, sich um uns Kinder zuhause zu kümmern, einen sehr hohen Stellenwert. Das ist uns geblieben, nämlich die Familie.

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  3. Meine Mutter hat angefangen voll zu arbeiten, als ich schon schwer alt war, nämlich 12.
    Sie hatte es nicht nötig, aber meinte sich selbstverwirklichen zu müssen; den zugehörigen Familienrat habe ich noch im Kopf "Ihr müsst jetzt mehr helfen, damit die Mama... und das wird ihr gut tun!"
    Naja abends war sie dann eben müde und sauer, wenn die Hemden nicht so gebügelt waren, wie sie es gerne gehabt hätte.
    Ich habe glücklicherweise eine Oma gehabt, zu der ich mit all meinem Kram konnte, dummerweise wurde meine Mutter dann eifersüchtig.....
    Um es kurz zu machen, ich habe großen Respekt vor Frauen, die arbeiten um sich und ihrer Kinder "durchzubringen", aber ich habe den Eindruck, das oft die Emanzipation auf Kosten der Kinder durchgedrückt wird und halte es für ehrlicher, dann eben so konsequent zu sein und keine zu kriegen.
    Was ich bei dem Betreuungsgeld so schoffel finde, ist das es verrechnet wird mit den Transferleistungen.
    Das Erziehungsgeld damals durfte nämlich nicht verrechnet werden, das war echt zusätzlich und sehr gut.
    Was die juristische Erklärung angeht, so zeigt es nur, das die alten Römner zu Recht die Göttin Justitia mit einer Binde vor den Augen darstellten.

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  4. Verflixte Socke, die haben das Grundgesetz geändert! In meiner Ausgabe steht noch "Mann und Frau sind gleichberechtigt". Von Rollenbildern (die dann ja irgendwo definiert sein müssten) steht da nix.

    Kommen wir mit unserer überkommenen Rollenverteilung jetzt ins Gefängnis? Ich back mir einen Kuchen mit Feile drin- sicher ist sicher.

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