Freitag, 2. März 2018

Politische Religionskritik - die totalitäre Versuchung

Sachsenspiegel. Darstellung der Zwei-Schwerter-Lehre
Die Rede des jungen christdemokratischen Abgeordneten Amthor gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion - einen Gesetzesentwurf hat die AfD ja nicht vorgelegt - das Tragen der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit zu verbieten, könnte einen politischen Wendepunkt markieren. Da tritt nämlich der AfD ein junger Politiker entgegen, der ausdrücklich erklärt, daß er diese Initiative unterstützt, der an anderer Stelle auch klar gesagt, hat, daß seiner Auffassung nach der "Islam nicht zu Deutschland gehört", der die "Ehe für Alle" für verfassungswidrig hält und die unkontrollierte Massenzuwanderung für ein Übel.

Die Argumente sollten uns Katholiken interessieren. Als erstes kritisiert Amthor, daß es sich die AfD anmaßt, Muslimen vorzuschreiben, was sie für sich als verbindlich erachten und was nicht, was also religiöse Plicht und religiöses Recht ist. Kein einziges Gericht der Bundesrepublik oder Europas - Amthor hebt das hervor - vertritt die Auffassung, das Tragen eines Niqab oder einer Burka sei nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt. Aber dieses Argument ist eigentlich zu schwach. 

Vielmehr ist es so, daß seit 494 nach Christus jeder Potlitiker, der sich der "westlichen" Kultur zuzählt, zu wissen hat, daß ihn religiöse Dogmen und Normen nichts angehen, daß es ausschließlich Sache der religiösen Gemeinschaften selbst ist, zu bestimmen, was sie für elementare Glaubensinhalte und für religiös begründete sittliche Normen halten, und was nicht.

Seit 494, seit dem höflichen Schreiben des (übrigens berberischen) Papstes Gelasius des Ersten an den oströmischen KaiserAnastasios I gilt für das Recht des lateinischen Christums, daß sich die Kaiser um christliche Dogmen nicht zu scheren haben. Es waren danach noch viele Kämpfe zu bestehen, bis sich die sogenannte "Zwei-Schwerter-Lehre" durchsetzte. Das Jahr 494 aber, in dem die katholische Kirche ihre politische Unabhängigkeit verkündete, können wir als das Geburtsjahr der "balance des pouvoirs" (Montesquieu) ansehen, die bis heute das elementarste Prinzip aller westlichen Verfassungsstaaten ist, oder zumindest sein sollte.

Daß gegen dieses Prinzip von politischer Seite immer wieder verstoßen wurden - siehe den von Bismarck und den "Liberalen" angezettelten "Culturkampf" - ist ein anderes Kapitel. Bis heute genießt die Kirche keineswegs überall und zu jeder Zeit die "Freiheit der Kirche", auch die Kirchenkapitel des GG, die das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen festschreiben,  sind ein ständiger Zankapfel, sie stehen unter dem ständigen Beschuß insbesondere der politischen Linken.

Die AfD bliebt übrigens von Amthors Kritik völlig unberührt, denn mein besonderer Liebling Klonovsky schreibt im Anschluß an diese "Philippika" von keinem Zweifel angekränkelt folgendes:
Im Übrigen, um zum Gegenstand seines Vortrags zu kommen, sind weder der Niqab noch die Burka noch irgendeine andere Art der weiblichen Verschleierung religiöse Symbole, die unter die Religionsfreiheit fallen; es gibt von Seiten des Propheten Mohammed keine einzige Anweisung zur Gesichtsverschleierung, jeder islamische Rechtsgelehrte wird das bestätigen.
Nun sind ja "Die gefährlichsten Unwahrheiten, Wahrheiten, mäßig entstellt." (Georg Christoph Lichtenstein)

Und genau so ist es hier. Richtig ist, daß sich nirgendwo im Koran ein Zitat findet, daß die Verschleierung in Form des Niqab wörtlich empfiehlt. Richtig ist aber auch, daß praktisch alle muslimischen Rechtsgelehrten unter Berufung auf Koran und Hadithen die Verschleierung mindestens im Form des Hidjab für die religiöse Pflicht einer frommen Muslima halten. Für die Deutsche Islamkonferenz ein Dauerthema, und deshalb findet sich dort auch eine sorgfältige Ausarbeitung.

(Die Autorin des Beitrags für die DIK ist übrigens die promovierte und hablilitierte Islamwissenschaftlerin und Arabistin Dr. Dr. Rotraud Wielandt. Frau Dr. Dr. Wielandt wurde von Benedikt dem XVIten in die Päpstliche Kommission für religiöse Beziehungen zu den Muslimen berufen.)

Das, nämlich die vorherrschende Meinung unter Muslimen selbst, genügt kirchenrechtlich, denn es gebietet eben der Grundsatz der Religionsfreiheit, daß es die Religionsgemeinschaften selbst sind, die darüber zu bestimmen haben, wie ihre Heiligen Schrift zu interpretieren sind und wie die Gläubigen sie zu leben haben. Und es gibt, um Amthors Argument zu wiederholen, kein einziges Verfassungsgericht, auch nicht der EGMR, der das französische Burka-Verbot für vereinbar mit der EMRK gehalten hat, das den Hidjab, die Burka oder den Niqab nicht für ein religiöses Symbol hält.

Die Religionsfreiheit ist nicht schrankenlos, aber das ist hier nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, daß nach dem Wille der AfD und sekundiert von dem alternativen Groß-Denker Klonovsky von staatlicher Seite aus in die religiöse Sphäre eingegriffen werden soll, daß es die Politik ist, die bestimmen will, was Gläubige zu glauben haben.

Wer so denkt und handelt, der legt nicht nur die Axt an die Wurzeln unserer Verfassung, sondern die Axt an die Wurzeln unserer Kultur. 

Das aktuelle Programm der AfD ist übrigens voll mit religionsfeindlichen und staatskirchenrechtswidrigen Forderungen und sie betreffen keineswegs nur Muslime, sondern gerade auch Christen wie etwa die Forderung nach der Wiedereinführung des Verbots der Voraustrauung - es wurde 2008 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufgehoben - oder die Forderung nach entschädigungsloser  und damit verfassungswidriger "Aufhebung" der sogenannten staatlichen Dotationen an die Kirchen.

Als der Bundesparteitag der AfD für dieses Program die Hand gehoben hat, hat keiner der großartigen "Juristen" die heute als AfD-Abgeordneten unseren - der Juristen - Stand kompromittieren, auch nur mit der Wimper gezuckt.

Ich habe vier Jahre lang der AfD angehört, seit ihrer Gründung, die Veröffentlichung des Entwurf des Bundestagswahlprogramms am 8.März 2017 war für mich Grund und Anlaß für meinen Parteiaustritt noch am selben Tag. Die AfD stellt sich nunmehr bewußt in die Tradition der religions- und kirchenfeindlichen Verfassung von 1848, sie bejubelt Bismarck, der die Christen unseres Landes mit fatalen Folgen für unsere politische Kultur gequält hat, sie bekennt sich zu Gustav Stresemann, über den viel Gutes zu sagen wäre. Doch Stresemann war auch Freimaurer, und das paßt zu dem aktuellen Anti-Katholizismus der AfD wie die Faust aufs Auge.

4 Kommentare:

  1. Leider haben viele Fanatiker nicht im Blick, dass sich die „Waffen“, welche sie gegen den Islam schmieden, sehr leicht auch gegen das Christentum richten lassen. Oder es ist ihnen schlicht egal, wie etwa dem lärmigen rechten „Flügel“ der AfD, die erkennbar auf den wiederkehrenden Kaiser aus dem Kyffhäuser (und etwa nicht Christus) warten.

    Gleichwohl ginge mir eine Gleichsetzung AfD = nicht-christliche Rechte zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, dafür gärt es in dieser noch jungen Partei noch zu sehr. Entwicklungen sollte man aber genau im Blick behalten.

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  2. Mit inzwischen fünf Jahren und Vertretungen in fast allen Landesparlamenten sowie im Bundestag ist da vieles bereits ausgegoren. Entscheidend ist die Entwicklung. Lucke war bekennender Christ, aktives Mitglied einer kleinen reformierten Gemeinde. Petry ist ausgebildete Kirchenmusikerin, ehemals Ehefrau eines evangelischen Pfarrers. Lucke ist nicht mehr, an seine Stelle ist der bekennende Agnostiker Gauland getreten. An der Stelle der ehemaligen Landesvorsitzenden Petry ist nun ein bekennender militante Atheist getreten, der den schulischen Religionsunterricht abschaffen, oder mit einem staatlichen Atheismus-Unterricht konterkarieren will. Damit die Kindlein lernen, was uns die Religion alles Schlechtes gebracht hat. Das Bekenntnis zur Tradition des Nationalliberalismus - Gustav Stresemann war Freimaurer - ist ja auch ein Bekenntnis zum Kulturkampf. Höcke freut sich öffentlich über den Niedergang der Kirchen und bekennt sich offensiv zu seiner eigenen Abwendung vom Christentum. Etc. etc. pp.

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    1. Alles durchaus vertretbar, wobei mir allerdings gerade Frau Petrys Lebenswandel nicht für christliche Familienpolitik zu stehen scheint. Auch sind für mich 5 Jahre noch keine Zeitspanne, nach der man bereits eine Zwischenbilanz ziehen sollte, mag aber jeder auch anders sehen. Sowohl bei Prof. Lucke als auch bei Frau Petry war aus meiner Sicht weniger ein Flügelkonflikt „gemäßigt vs. Rechts“ der Grund für deren Abgang, als viel mehr die jeweilige organisatorische Gruppen-Bildung mit Hilfe von Online-Plattformen inklusive starker Ego-Pflege. Die AfD wird man in toto als „nicht-christliche“ Partei einstufen können (inwiefern die CDU eine ist, bleibt besser offen), deren Kyffhäuser-Flügel als knallhart rechts.

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  3. Man sollte nicht die Auseinandersetzungen der Spätantike und des Mittelalters mit 'Religionsfreihet' assoziieren. Es ging damals um das Verhältnis zwischen Kirche und weltlicher Macht in *der Christenheit* . Die ganze Trennung zwischen Kirche und Staat war unbekannt.

    Auch die Kirche hat Religionsfreiheit als Idee immer verworfen bis zum 2. Vatikanum, meiner Meinung nach ganz zu Recht und konsequenterweise.

    Insofern kann man eine liberale Argumentation wie die hier vorgebrachte nicht soweit in die Vergangenheit verlängern, das war ein ganz anderer Kontext.

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