Samstag, 26. Januar 2013

Na also: Es gibt noch christliche Juristen: Polnisches Parlament lehnt Homo-Ehe ab.

Es gibt schon reichlich Gelegenheiten,  daß ich an meinem eigenen - dem Juristenstand - verzweifle. Dazu gehören vor allem Entscheidungen der höchsten Gerichte, die offenbaren, daß der Verstand der lieben Kollegen von der Genderpest befallen ist.

Dazu gehört insbesondere das Urteil des EuGH, mit dem der Hof die Versicherer Europas unabhängig von geschlechterspezifischen Risiken (Männer fahren aggressiver Auto -daher höhere Tarife in der Autohaftpflicht, Männer sterben früher - daher günstigere Tarife in der privaten Rentenversicherung) dazu verpflichtete, sogenannte Unisex-Tarife anzubieten.

In der Kommentierung dieses Urteils schrieb ich damals,  daß uns dieser Tag noch in Erinnerung bleiben wird. An mich selbst hatte ich erst nicht gedacht. Nun, nachdem mir meine Versicherung berechnet hat, was ich im Alter erwarten kann, fällt mir auf, daß auch mich der Genderwahn viel Geld kosten wird. Ich habe eine Risikolebensversicherung, die für mich wegen meines Geschlechts (höheres Versterbensrisiko) teurer war, als für eine Frau. (Das Thema Männer und Motorrad, hatten wir glaube ich mal, man spricht unter Unfallmediziner vom sogenannten Morbus Kawasaki). Getröstet hat mich, daß ich bei der Verrentung dafür eine höhere Rente erwarten kann. Ist nicht, wegen Unisex. (Der Verlust liegt, kapitalisiert, im fünfstelligen Bereich)

Nun ja, der Indianer weint nicht, der Katholik schon gar nicht, aber es wächst in mir der ganz persönlich-individuell-konkrete Wunsch, das "sogenannte europäische Haus" an allen vier Ecken anzuzünden.

Schon länger frißt sich die Gedankenpest des Genderwahns auch durch die Hirne deutscher Verfassungsrichter.

Doch nun geht im Osten die Sonne auf. Ex oriente lux, wie der Lateiner sagen würde. Das polnische Parlament hat eine Initiative zur Einführung der Homo-Ehe mit Mehrheit abgelehnt. Und die Fronten, die sich hier auftun, zeigen uns vor allem, wer wessen Geistes ist. Eingebracht war der Entwurf von der angeblich liberal-konservativen PO, heftigst unterstützt von der Front aus Katholikenfressern (Palikot) und den spätkommunistischen Anhängern des Prokrustes (SLD), ebenso heftig bekämpft von der aus der Solidarnoscz hervorgegangenen PiS und den verbündeten konservativen Gruppierungen, etwa der Bauernpartei.

Entscheidend war allerdings, daß auch innerhalb der PO eine ausreichende Minderheit gegen das Modeprojekt der europäischen BoBo-Linken stimmten. Und daß auch der von der PO gestellte Justizminister dem Projekt seine Unterstützung versagte.
Wie die Online-Ausgabe der Zeitung Rzeczpospolita berichtet, nannte Justizminister Gowin in der Aussprache direkt vor dem Votum alle drei Gesetzesentwürfe zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungswidrig. Artikel 18 der polnischen Verfassung hält fest, daß „die Ehe als Verbindung einer Frau und eines Mannes, die Familie, Mutterschaft und Elternschaft“ unter dem Schutz und der Fürsorge der Republik Polen stehen.
Eigentlich hält auch Art. 6 GG ebendieses fest. Was dem BVerfG allerdings mittlerweile nicht mehr auffällt.

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